Druckschrift 
11 (1839)
Entstehung
Seite
526
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Z26 Ucbcr die von der Kirche angenommene Meynung,-c.

Ich. Einen Augenblick Ecduld! WaS schnacken Sie?Ich verspreche ihn als meinen Lehrer zu betrachten/ und mir dicje-nigen Schriften anzuweisen" Wenn das zusammenhängt, kanneS nur in Ihrem Kopfe zusammenhängen. Wie mag der Mannpredigen, wenn er so schreibt! Wenn seine Feder so stolpert, was magseine Zunge thun! doch nur weiter. Es wird sich ja doch wohlnoch errathen lassen, was er will.

Er.und mir diejenigen Schriften anzuweisen, in welchen ichden Beweis deS, von ihm mit so großer Autorität dahin geworfenenSatzes: daß es zu Luthers Zeiten eine von der Airche ange-nommene Wahrheit gewesen, daß es besser sey, wenn dieZZibel von dem gemeinen Manne in seiner Sprache gar nichtgelesen würde, finden könnte.

Ich. Nur das? Nur das soll ich thun, damit er mich künftigunter dem ehrwürdigen Bilde seines Lehrers betrachte? Weiter nichts? Nun so merken Sie auf, lenex ^.klüugrie! die Schriftsteller,welche ex pi-okell» erwiesen haben, daß jene Wahrheit nicht bloseine erst zu Luthers Zeiten von der Kirche angenommene Wahrheit ge-wesen, sondern daß die Kirche von Anfang an, sie nicht anders alserkennen und befolgen müssen, sind- Hosius, Lizer, Roter, Sta-phylus, Lcdesma, ponccr Haben Sie genung? In der Anmer-kung <->) können Sie nähere Nachricht von ihnen einziehen.

Er.Ich vermuthe, daß eS eben die Schriften seyn werden,in welchen der Beweis für die von dem Hrn. D-Seniler angenom-mene Mcvnung, daß die ganze römische Kirche vor der Tridcntini-schen Rirchenversammlung, die Vulgata für authentisch gehaltenund verlangt habe, daß sogar die Grundtcrre »ach derselben ge-ändert werden müßten, befindlich sind.

Ich- Sie vermuthen nicht glücklich, und ihr Triumphchcn, dasSie über D. Semlern dort wollen erhalten haben, verlohnt sich wohlder Mühe, daß Sie so damit prahlen.

Er.Daß dieser Satz in der Tridentinischcn Kirchcnvcrsamm-8el7. IV. 7. angenommen worden, aber mit der Einschränkung,daß der Bischof, Inquisitor, ParochuS oder Beichtvater, das Rechthaben sollte, die Erlaubniß die von katholischen Verfassern in dieLandessprachen überscztcn Bibeln, solchen Personen zum Lesen zuertheilen, von welchen sie versichert wären, daß dieselben am Glau-ben und an der Gottseligkeit dadurch keinen Schaden nehmen wür-den, das weiß ich: