Z26 Ucbcr die von der Kirche angenommene Meynung,-c.
Ich. Einen Augenblick Ecduld! — WaS schnacken Sie? —„Ich verspreche ihn als meinen Lehrer zu betrachten/ und mir dicje-„nigen Schriften anzuweisen" — Wenn das zusammenhängt, kanneS nur in Ihrem Kopfe zusammenhängen. — Wie mag der Mannpredigen, wenn er so schreibt! Wenn seine Feder so stolpert, was magseine Zunge thun! — doch nur weiter. Es wird sich ja doch wohlnoch errathen lassen, was er will.
Er. „und mir diejenigen Schriften anzuweisen, in welchen ich„den Beweis deS, von ihm mit so großer Autorität dahin geworfenen„Satzes: daß es zu Luthers Zeiten eine von der Airche ange-nommene Wahrheit gewesen, daß es besser sey, wenn die„ZZibel von dem gemeinen Manne in seiner Sprache gar nicht„gelesen würde, finden könnte.
Ich. Nur das? Nur das soll ich thun, damit er mich künftigunter dem ehrwürdigen Bilde seines Lehrers betrachte? Weiter nichts?— Nun so merken Sie auf, lenex ^.klüugrie! die Schriftsteller,welche ex pi-okell» erwiesen haben, daß jene Wahrheit nicht bloseine erst zu Luthers Zeiten von der Kirche angenommene Wahrheit ge-wesen, sondern daß die Kirche von Anfang an, sie nicht anders alserkennen und befolgen müssen, sind- Hosius, Lizer, Roter, Sta-phylus, Lcdesma, ponccr — Haben Sie genung? In der Anmer-kung <->) können Sie nähere Nachricht von ihnen einziehen.
Er. „Ich vermuthe, daß eS eben die Schriften seyn werden,„in welchen der Beweis für die von dem Hrn. D-Seniler angenom-mene Mcvnung, daß die ganze römische Kirche vor der Tridcntini-„schen Rirchenversammlung, die Vulgata für authentisch gehalten„und verlangt habe, daß sogar die Grundtcrre »ach derselben ge-ändert werden müßten, befindlich sind.
Ich- Sie vermuthen nicht glücklich, und ihr Triumphchcn, dasSie über D. Semlern dort wollen erhalten haben, verlohnt sich wohlder Mühe, daß Sie so damit prahlen.
Er. „Daß dieser Satz in der Tridentinischcn Kirchcnvcrsamm-„8el7. IV. 7. angenommen worden, aber mit der Einschränkung,„daß der Bischof, Inquisitor, ParochuS oder Beichtvater, das Recht„haben sollte, die Erlaubniß die von katholischen Verfassern in die„Landessprachen überscztcn Bibeln, solchen Personen zum Lesen zu„ertheilen, von welchen sie versichert wären, daß dieselben am Glau-„ben und an der Gottseligkeit dadurch keinen Schaden nehmen wür-„den, das weiß ich: —