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11 (1839)
Entstehung
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Theses aus der Kirchengerichte.")

das erste Evangelium wenigstens Jahr nach Christi Tode ver-faßt worden: so wäre cS »»vernünftig sich einzubilden/ daß man dieseZeit über nichts von Christi Thaten und Reden mit Zuverlässigkeithabe wissen können.

§- 2.

Vielmehr muß alle», was die Evangelisten nach und nach vonihm verzeichneten, an Ort und Stelle bereits bekannt gewesen seyn,da von dieser Notorität einzig und allein die Glaubwürdigkeit derEvangelisten abhängen können.

8- 3.

Was die Evangelisten von Christo wußten, das wußten sie, weilsie cS wußten und zum Theil mit angesehen hatten, nicht weil es ih-nen der heilige Geist eingegeben hatte. Auch soll uns der Glaube andiese Eingebung selbst, die ich nicht bezweifle, anizi nur statt derUeberzeugung dienen, daß alles, was sie von Christo wußten und nie-dergeschrieben, nichts als allgemein bekannte Dinge gewesen.

§- 4-

Und nicht allein die Geschichte Christi war bekannt, ehe sie vonden Evangelisten bekannt gemacht wurde. Die ganze Religion Christi war bereits im Gange, ehe einer von ihnen schrieb

5- s.

Das Vater Unser wurde gebetet, ehe es bev dem Matthäus zulesen war. Denn Jesus selbst hatte es seine Jünger beten gelehrt.

8- e.

Die Tauf Formel war im Gebrauch, ehe sie der nemlichc Mat-thäus aufzeichnete. Denn Christus hatte sie seinen Aposteln selbstvorgeschrieben.

§. 7-

Wenn also i» diesen Stücken die ersten Christen auf die Schrif-ten der Apostel und Evangelisten nicht warten dursten; warum in andern?

§. L-

Wenn sie nach Christi mündlich überlieferter Vorschrift betetenund tauften: hätte» sie anstehen können, auch in allem Uebrigcn, was

°) Theologischer Nachlaß S. 75.^sfings Werk- xi.

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