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Theses ans der Kirchengerichte.
der Göttlichkeit ihrer Bücher genau den Begrif verbünde»/ den wirmit der Göttlichkeit der Bücher des einen und des andern Testamentsverbinden sollen.
s- 29.
JoscvhuS wenigstens kann diesen Begrif nicht gehabt haben, in-dem er sich kein Bedenken gemacht, verschiedene Dinge ganz anderszu erzählen, als MoscS, an dessen Erzählung, zufolge jenes BcgrifS,er sich nothwendig schlechterdings hätte halten müssen.
§. 30.
Hiernächst hat Euseblus das Zeugniß des JosephuS von den Bü-chern des alten Testaments offenbar verfälscht; denn auch verstärkenist hier verfälschen.
§. 31.
Endlich vergesse man nicht, daß die Juden die Göttlichkeit, diesie den Worten ihrer Schriften beylegten, durch die mancherley Ausle-gungen dieser Worte, deren mehrere gleich wahr zu seyn von ihnen fürmöglich gehalten wurde, so gut als wieder aufhoben.
§. 32.
Die Evangelisten und Apostel selbst hatten diese vielfache Exegetik,durch welche sich aus allem alles machen läßt, angenommen; und wassie in diesem Geiste geschrieben hatten, das ward hinwiederum in demnemlichen Geiste erklärt.
§. 33.
Ja die gesammten Evangelia, die unckchtcn und verloren gegange-nen sowol als die ächten und übrig gebliebenen, scheinen weiter nichtsals verschiedene Zusammenfügungen und Uebersetzungcn einer frühernSammlung solcher Auslegungen prophetischer Stellen zu seyn.
§- 34-
Daß eine dergleichen frühere Sammlung vorhanden gewesen, istnicht allein für sich selbst sehr wahrscheinlich:
§. 35.
Sondern das bey dem Matthäus so oft vorkommende „auf daß„erfüllet würde, was geschrieben stehet" ist vielleicht eine Artvon Anziehung derselben.
§. 36.
Noch deutlicher und ausdrücklicher aber beziehet sich Lucas darauf,§- 37.
Welcher uns so gar den Titel, den diese Sammlung führte, oderunter dem sie wenigstens bekannt war, aufbehalten zu haben scheint.