Ueber die (5ulsichuna der geoffenbarten Religion, L07
dein, heiße» moralische Wesen, das ist solche/ welche einem Gesetzefolgen kbnncn.
§- 2v.
Dieses Gesetz ist aus ihrer eigenen Natur genommen, und kannkein anders seyn, als- handle deinen individualischen Vollkom-menheiten gemäß.
§. 27.
Da in der Reihe der Wesen unmöglich ein Sprung Statt findenkann, so müssen auch solche Wesen cristircn, welche sich ihrer Vollkom-menheiten nicht deutlich genung bewußt sind, — — — — —
Ueber die Entstehung der geoffenbarten Religion/)w 6
Lilien Gott erkennen, sich die würdigsten Begriffe von ihm zu ma-chcn suchen, auf diese würdigsten Begriffe bey allen unsern Handlun-gen und Gedanken Rücksicht nehmen: ist der vollständigste Jnbegrifaller natürlichen Religion.
§-
Zu dieser natürlichen Religion ist ein jeder Mensch, nach demMaaße seiner Kräfte, aufgelegt und verbunden.
§.
Da aber dieses Maas bcv jedem Menschen verschieden, und so-nach auch eines jeden Mensche» natürliche Religion verschieden seynwürde: so hat man dem Nachtheile, welchen diese Verschiedenheit,nicht in den, Stande der natürlichen Freyheit des Menschen, sondernin dem Stande seiner bürgerlichen Verbindung mit andern, hervor-bringen konnte, vorbauen zu müssen geglaubt.
§-
Das ist: so bald man auch die Religion gemeinschaftlich zu ma-chen, für gut erkannte; mußte man sich über gewisse Dinge und Be-griffe vereinigen, und diesen conventionellcn Dingen und Begriffeneben die Wichtigkeit und Nothwendigkeit beylegen, welche die natür-lich erkannten ReligionS -Wahrheiten durch sich selber hatten.
°) Theologischer Nachlaß S. 24S.