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Hamburgische Dramaturgie.
sich darüber einen harten Verweis von dem Solon zu. Dochohne zu sagen, daß Solon sich besser auf die Gesetze des Staats,als der Dichtkunst verstanden: so läßt sich den Folgerungen, dieman aus seiner Mißbilligung ziehen könnte, auf eine andereArt ausweichen. Die Kunst bediente sich unter dem Thcspisschon aller Vorrechte, als sie sich, von Seiten des Nutzens,ihrer noch nicht würdig erzeigen konnte. Thespis ersann, erdich-tete, ließ die bekanntesten Personen sagen und thun, was erwollte: aber er wußte seine Erdichtungen vielleicht weder wahr-scheinlich, noch lehrreich zu machen. Solon bemerkte in ihnenalso nur das Unwahre, ohne die geringste Vermuthung von demNützliche» zu haben. Er eiferte wider ein Gift, welches, ohnesein Gegengift mit sich zu führen, leicht von Übeln Folgenseyn könnte.
Ich sürchtc sehr, Solon dürfte auch die Erdichtungen desgroßen Eorneille nichts als leidige Lügen genannt haben. Dennwozu alle diese Erdichtungen? Machen sie in der Geschichte, dieer damit überladet, das geringste wahrscheinlicher? Sie sindnicht einmal für sich selbst wahrscheinlich. Corneille prahlte da-mit, als mit sehr wunderbaren Anstrengungen der Erdichtungs-kraft; und er hätte doch wohl wissen sollen, daß nicht das bloßeErdichten, sondern das zweckmäßige Erdichten, einen schöpfrischcnGeist beweise.
Der Poet findet in der Geschichte eine Frau, die Mannund Söhne mordet, eine solche That kann Schrecken und Mit-leid erwecken, und er nimmt sich vor, sie in einer Tragödie zubehandeln. Aber die Geschichte sagt ihm weiter nichts, als dasbloße Factum, und dieses ist eben so gräßlich als außerordent-lich. Es giebt höchstens drey Scenen, und da es von allennähern Umständen entblößt ist, drey unwahrscheinliche Scenen.— Was thut also der Poet?
So wie er diesen Namen mehr oder weniger verdient, wirdihm entweder die Unwahrschcinlichkcit oder die magere Kürze dergrößere Mangel seines Stückes scheinen.
Ist er in dem erster» Falle, so wird er vor allen Dingenbedacht seyn, eine Reihe von Ursachen und Wirkungen zu er-finden, nach welcher jene unwahrscheinliche Verbrechen nicht wohl