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Das Geschlecht der Gensfleisch.
sErstes
Adels in dessen unaufhörlichen Kämpfen mit den Bürgern und Zünften.Mainz war bis zu seiner, am 28. Oktober 1462 erfolgten Einnahmeund Zerstörung die bedeutendste Freie Reichsstadt am Mittelrhein undwetteiferte an Ansehen und Macht mit Straßburg am Oberrhein undKöln am Niederrhein. Die Mainzer Bürger fühlten sich in ihrer Kraftund traten, wie auch die übrigen Reichsstädte, gegen Ende des Mittel-alters den Herrschaftsgelüsten des Adels mit Festigkeit und schließlichemErfolg entgegen. So besiegten sie denn auch 1420 die Patricier in demStreite, welchen diese wegen des Empfangs des neugewählten KurfürstenKonrad III. vom Zaune gebrochen hatten, und zwangen die im KampfeUnterlegenen zur Auswanderung. Verschiedene Genssleisch befanden sichunter dcu Verbannten. Sie müssen echt mittelalterliche Gestalten ge-wesen sein, diese Junker, voller Tapferkeit uud Hingebung an den Freund,dagegen voller Ruchlosigkeit und Treulosigkeit gegen den Feind. SchonGutenbergs Urgroßvater Frilo Gensfleisch hatte 1322 die Geschlechterseiner Vaterstadt gegen die sich erhebenden Zünfte angeführt, nachdemer kurz zuvor von Kaiser Ludwig wegen Einäscherung von Kirchen undKlöstern mit dem Bann belegt worden war. Frilos Sohn dagegen,Peter, war ein minder unruhiger und gewaltsamer Charakter, da er sichmit Mainz wieder aussöhnte und in der Folge zu dessen Bürgermeistererwählt wurde. Gutenbergs Vater, der auch Frilo hieß und 1410 und1411 in dem Mainzer Ein- und Ausgabebuche als Rechenmeister derStadt vorkommt 2°, stand mit seinen Verwandten 1420 wieder an derSpitze der geschlagenen Patricier und mußte mit ihuen in die Ver-bannung ziehen. Sonst ist nichts von ihm bekannt. Gutenbergs Mutter,Else, war eine geborene Lehehmcr. Wenn sie zugleich als eine Erb-tochter des schon 1298 in Mainz vorkommenden Geschlechts zu Guten-berg erwähnt wird, so kann diese Verwandtschaft offenbar nur ausmütterlicher Abstammung beruhen.
Über Johann Gutenbergs Kindheit und Jünglingsalter ist keineKunde erhalten. Sogar sein Geburtsjahr steht nicht einmal fest. Fürdie Angabc, daß er 1397 oder 1398 geboren sei, fehlt jede geschichtlicheBeglaubigung, obwohl sie an sich nicht unwahrscheinlich ist. Wenn seineMutter 1430 einen Teil der väterlichen Erbschaft für ihren Sohn Jo-hann ordnete, so folgt ans diesem Umstände durchaus noch nicht, daß erdamals minderjährig, also unter 25 Jahren alt war. Frau Else muß