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Geschichte des deutschen Buchhandels bis in das siebzehnte Jahrhundert : mit 3 lithogr. graph.-statist. Taf. / Friedrich Kapp. Aus. d. Nachlasse d. Verf. hrsg. von d. Histor. Komm. d. Börsenvereins d. Deutschen Buchhändler
Entstehung
Seite
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Kapitel.)

Gutenbergs Jugend.

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vielmehr auf Grund einer Vollmacht gehandelt haben, da es feststeht,daß Gutenberg sich damals außer Landes befand und da er als einerpolitischen Partei angehörig angeführt wird. Die Rechtung (der Ver-söhnungSvcrtrag) des Erzbischofs Konrad von Mainz vom 28. März1430, nennt nämlich Gutcnbcrghtzund uit inlendig" und gestattet ihmdie Rückkehr in die Heimat.^ Hiernach müßte er jedenfalls vor 1405das Licht der Welt erblickt haben; daß er übrigens vor 1409 geborenwar, beweist 1434 sein selbständiges Auftreten in einem von ihm inStraßburg angestellten Prozeß. Man geht also Wohl nicht fehl, wennman seine Geburt um die Wende des Jahrhunderts setzt. ^

Jedenfalls aber steht so viel fest, daß Gntenbcrgs Jugend gleichfallsvoii den bürgerlichen Kämpfen seiner Vaterstadt bewegt und sein ganzesspäteres Leben sogar durch sie bestimmt wurde. Er folgte nämlich 1420seinen Angehörigen in die Verbannung. Wohin diese sich wandten, läßtsich nicht mehr ermitteln. Möglicherweise gingen sie nach Eltville imRheingau , wo die Guteubcrgs einen Hof und Güter besaßen und wouni 1433 ein Bruder von Johann wohnte. Allem auch zu Straßburg hatten sie Beziehungen, wie eine 142N von seinem Vater Frilo aus-gestellte Urkunde beweist. Als Erzbischof Kourad von Mainz ant 28. März1430 den oben erwähnten Versöhnungsvcrtrag zu Stande brachte,, wel-cher die Rückkehr der Geschlechter vermittelte, wnrde ein Geo.rg Gcns-fteisch, offenbar als einer der verhaßtesten Patricier, von dieser Erlanb-uis ausgeschlossen, während Henne (Johann) Gutenberg , wie bereitsbemerkt, ausdrücklich unter denen namhaft gemacht wird, deren Rückkehrnichts im Wege stand. Er scheint indes von der ihm bewilligten Gunstkeinen ^cbrauck gemacht zu haben, denn 1434 tritt er zuerst in jenembereits erwähnten und in Straßburg angestrengten Prozeß auf. Guten-berg hatte nämlich von der Stadt Mainz eine jährliche Rente (etlicheZinnse nnd Gülte") zu beziehen, welche ihm eine Zeit lang nicht aus-bezahlt wordcu war, und konnte im Nichtbezahlungsfalle Bürgermeisterund Rat angreifen und pfänden. Er wohnte damals im Kloster Arbogast an der Jll, dem heutigen Grüncbcrg, welches etwa eine Viertel-stunde vor dem Wcißenturmthore liegt. Um zu seinem Gelde zu kommen,ließ er den zufällig in Straßburg zum Besuche wcilendcu StadtschrciberNikolaus aus Mainz als verantwortlichen Beamten des dortigen Ratesverhaften. Erst ans Verwendung des Rates und Bürgermeisters der

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