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Geschichte des deutschen Buchhandels bis in das siebzehnte Jahrhundert : mit 3 lithogr. graph.-statist. Taf. / Friedrich Kapp. Aus. d. Nachlasse d. Verf. hrsg. von d. Histor. Komm. d. Börsenvereins d. Deutschen Buchhändler
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Gutcnberg in Straßburg .

sErstes

Stadt Straßburg inen zu ereu und zu liebe" erhielt der Schreiberseine Freiheit wieder, wie das Gutenbcrg selbst in einer am 12. März1434 ausgestellten Urkunde ausdrücklich erklärte, ja er befreiteHerrnNicolausen" sogar von der Zahlnngspflicht von 310 Guldeu, die er sichdurch dessen Verhaftung hatte sichern wollen. Es scheint auch, daß derMainzer Rat durch gütliche Einsprache der Straßburgcr veranlaßt wurde,seine Verbindlichkeiten gegen Gutenberg fortan besser zu erfüllen. Wenig-stens findet sich aus dein Jahre 1436 ein Eintrag in dem Rcchnungs-buche der Stadt Mainz , wonach demHenne Genssleisch genannt Guden-berg von Richter Leheymers (seines Onkels) seligen wegen von Anun-ciacionis Mariä nehst vergangen zu widdcrker" 1t) Gulden an Goldegezahlt wurden.-2

Ein paar Monate später ließ sich Gutenbcrg sogar einen Abzug von2 Gulden auf den jährlichen Zins von 14 Gulden gefallen, welche ihmsein Bruder Frilo in Eltville ans dem väterlichen Erbteil zu zahlenhatte. Gründe für diese Handlungsweise sind nicht angegeben. Mög-licherweise erstattete Gutenberg damit Vorschüsse zurück, die ihm Frilofrüher für seine mechanischen Versuche gemacht hatte, denn daß er da-mals schon mit derartigen Arbeiten sich beschäftigt haben muß, beweistein fünf Jahre später spielender Prozeß, welcher den ersten urkundlichenAufschluß über Gutenbergs Arbeiten in Straßburg liefert und eine be-deutende Rolle in der Geschichte der Buchdruckerkunst spielt.

Diese jahrhundertelang begraben gewesenen Akten wurden zuerst 1740vom straßburgcr Archivar Zakob Wencker, beziehungsweise 1745 vomArchivar Heinrich Barth und Professor I. D. Schöpflin im Rathauseund im Hellerturm von Straßburg entdeckt und 1760 von dem zuletzt-genannten veröffentlicht. ^ Sie enthalten den Rechtsstreit der GebrüderGeorg und Klaus Dritzehn gegen Guteuberg und zeigen diesen als einenbereits hochangesehencn Künstler und Erfinder, welcher seine Schülerund die zur Herstellung seiner Erfindungen erforderlichen Kapitaliendamals nicht zu suchen brauchte, sondern sich von ihnen suchen ließ. Sowar denn auch ums Jahr 1436 oder 1437 der straßburgcr Bürger An-dreas Dritzehn mit dem Antrage zu Gutenberg gekommen, von ihmgegcn Honorarin etlicher Kunst" unterwiesen zu werden. .Gutenberg ging auf diesen Wunsch ein nnd lehrte den Dritzehn das Steinschlcifen,womit der letztere viel Geld verdient zu haben zngibt. Bald darauf