Gntmbergs Prozeß mit Fust.
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mcnen Werk der Bücher Rechnung ablegen solle, und U'as er darüberhinanS empfangen habe, das solle in die 800 Gulden gerechnet werdenlals Abschlagszahlung gelten); habe er aber laut Rechnung mehr- als800 Gulden ausgegeben und dieselben nicht auf den Betrieb der Buch-druckern verwandt, so müsse er das zurückerstatten. Wenn endlich Fustdurch ciueu Ew oder Kundschaft dcu Beweis liefere, daß er die betref-fende Summe gegen Zinsen aufgenommen habe, dann solle ihm Guten-berg diese Zinsen „laut des Zettels" zahlen. Oder mit andern Worten:Gntenberg hatte Rechnung abzulegen nicht über die Verwendung jener800 Gnlden, die er zur Herstellung der Druckerei erhielt, sondern nurüber die von ihm geführte finanzielle Haushaltung beim Betriebe desgemeinschaftlichen, in der Ausübung der Druckerei selbst.bestehenden Ge-schäftes. ^ Weise sich durch diese RcchnungSablagc aus, daß er nichtalle die für das gemeinschaftlichen Geschäft erhaltenen Gelder in dasselbeverwandt habe, so solle er für das Minus Fusts Schuldner sein unddas Geld dann zu dem Kapital von 800 Gulden geschlagen werden,wofür Fust ein Pfand auf die Drnckerci hatte. Fust leistete am li. No-vember 1455 den ihm auferlegten Eid; Gntenberg erschien nicht imTermin. Ob, wie und wauu später die Auseinandersetzung erfolgte oderwie der Prozeß selbst beendigt wurde, darüber schwerst die HclmaSperger-scke Urkunde und darüber sind anch keine sonstigen Angaben vorhanden.Man nimmt aber an, daß Guteuberg seiucm Gegner die als Sicherheitzum Pfande bestellte Druckerei habe lassen müssen.
Fast allgemein hat man Fust wegen dieses Prozesses als einen herz-losen Wucherer angegriffen, Gntenberg aber als nnschnldigeö Opfer seinerGutmütigkeit oder geschäftlichen Uncrfahrenheit bemitleidet. Diese Vor-würfe und Klagen sind jedenfalls übertrieben. Zunächst hatte Fnst seinemSchuldner durchaus keine unerschwinglichen Bedingungen gestellt. SechsProzent Zinsen waren zn jener Zeit an sich nicht hoch zu nennen und so-gar gering im Verhältnis zum möglichen Verlust. Wie nahe eine solcheGefahr vom fiuauziellen Gesichtspunkte aus lag, wie klein die Zahl derglücklichen und einträglichen Erfindungen stets gewesen und auch jetztnock ist, das wußte damals so gut wie heute jeder Kapitalist. Dannmachte Fust übrigens auch nicht gleich von seinem Rechte Gebranch, alsdie neue Kunst sich nicht zahlte. Ohne durch eine beschränkend? Klauseldes Vertrages gebunden zu sein, wartete er vielmehr bis 145)5, ehe er