Kapitel.)
Fusts Verhalten als Gläubiger.
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sich für seine Forderung deckte. Er hat gehandelt, wie die große Mehr-zahl der Gläubiger stets gehandelt hat und handeln wird. Je genialerder Erfinder, desto eher verrechnet er sich in der Zeit und in der mate-riellen Ausnutzung seiner Erfindung. Man setzt nur zu oft diesen all-gemeinen Erfahrungssatz auch dann noch aus den Augen, nachdem sichder ursprüngliche Gesichtspunkt geändert hat und der greifbare Erfolgan die Stelle der Möglichkeit des Gelingens getreten ist. Kann manmit Recht verlangen, daß ein Geldverleiher, um sich einen ihm völliggleichgültigen guten Ruf bei der Nachwelt zu sichern, sein Kapital fahrenläßt und sich selbst, wenn nicht zum armen Manne, so doch zur starkverlierenden Partei macht? Man vergegenwärtige sich nur die That-sachen. Fust hatte sich als vorsichtiger Kapitalist mit Gutenberg asso-ciiert, nicht um erst eine Erfindung zu machen, sondern um eine bereitsgemachte geschäftlich mit ihm auszubeuten. Als er im August 1450 dasKapital hergab, war die Möglichkeit der geschäftlichen Verwertung derKunst auch schon erwiesen. Es dauert aber fünf Jahre, bis nennens-werte, aber noch lange nicht einträgliche Erzeugnisse hergestellt sind.Da klagt Fust im November 1455. Wie oft mag Gutenberg in derZwischenzeit seinen Gläubiger vertröstet, ihm Zahlung versprochen uyddiese nicht eingehalten haben! Ist es Fust nun so sehr zu verdenken, daßer, mißtrauisch in den pekuniären Erfolg geworden, sich bei der erstengünstigen Gelegenheit für seine Vorschüsse bezahlt zu machen sucht? Beieinem anfangs so zweifelhaften Geschäft, wie dem vorliegenden, pflegtzudem ein vorsichtiger Gläubiger nur im Falle der äußersten Not zuklagen. Wer hinderte andererseits Gutenberg , seine Erfindung, die ermit Fnsts Gelde vervollkommnet und vollendet hatte, zu viel billigernBedingungen an einen Dritten zu verkaufen oder mit diesem auszu-beuten? Wenu auch hier die Person des Schuldners eine derartigeMöglichkeit ausschließt, so muß der Gläubiger doch stets das Momentder Sicherheit in Rechnung ziehen. Fust beschwört vor Gericht, daß erbei Juden und Christen Geld zu den, Gutenberg berechneten Zinsen auf-genommen, um die ausbedungenen Vorschüsse leisten zu können. Er hatalso offenbar aus dem Zinssatze keinen unerlaubten Vorteil für sich ge-zogen. Endlich aber ist es ein ganz legitimes Geschäft, daß sich Fustdie, wenn nicht ganz, doch zum Teil wenigstens von seinem Gelde an-gefertigten Typen, Formen und Werkzeuge als Sicherheit für seine
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