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1. Kapitel: Die Zeit der Fremdherrschaft.
mark und nach Schweden zu zahlen hatte, selbst in der Michaelismessc1807, nachdem ihm das Bombardement von Kopenhagen mehrere Gebäudeund darunter weitläufige Büchernicderlagcn zerstört hatte, solvent blieb,Deubner in Riga. Auch der Absatz nach England ist bei weitem nichtvöllig unterbunden gewesen, und gerade durch Frankreich selbst nicht:Treuttel Würtz z. B. leiteten auf Grund staatlicher Licenzen ganzeStröme deutscher und französischer Bücher und Zeitschriften nach England und errichteten sogar gerade damals ein besonderes Geschäft in London .
Das alles sind helle und leuchtende Farben, die in dem vor-herrschenden Dunkel des Gemäldes jener Zeit nicht übersehen werdendürfen. Allein wäre die Zahl der erfolgreichen Handlungen selbst größergewesen und umgekehrt die Zahl der Buchhändler kleiner, die wie FriedrichEmanuel Eurich in Linz fast ihr ganzes Vermögen verloren, wie W. ReinComp, in Leipzig von den Ereignissen der Fremdherrschaft bis an denRand des Abgrundes getrieben wurden und sich erst dann wieder zu erholenvermochten, deren Geschäft, wie das von Friedr. Nicolovius in Königs-berg, Wunden empfing, von denen es sich nie wieder erholte: wie wareine allgemeine EntWickelung aller der fortschrittlichen Kräfte und Triebedes Buchhandels, eine Entfaltung aller der tiefliegenden Wünsche undForderuugen, die er, mit den eigenen Interessen die der Nation ver-bindend, in sich hegte, je möglich in einem Zustande nie endender poli-tischer Erschütterungen und unter Verhältnissen, in denen es ein Deutsch-land noch weniger gab als in den Zeiten des alten Reiches?
Die Napoleonische Gesetzgebung hatte während der Kriegsjahre auchden französischen Buchhandel als Ganzes nicht ins Auge gefaßt. ImHerbst des Jahres 1809 war der Kaiser aus dem letzten seiner sieg-reichen Feldzüge heimgekehrt. Nun hielt er von Paris aus Europa unter seiner Faust. Und schon am 5. Februar 1810 erschien ein De-krets das den Buchhandel des französischen Reiches zum Zwecke derÜberwachung in gewerblicher und littcrarischer Hinsicht aufs straffstecentralisierte und damit Bestimmungen brachte, die auch den deutschenBuchhandel französischen, aber auch nichtfranzösischen Gebietes starkberührte.
Die Bestimmungen, die das Dekret über das Censurwescn traf, ver-einigten die Manuskript- mit der Druckcensur in einer Weise, wie sie unsähnlich bereits ans der Zeit des Königreichs bekannt ist. Der Buchdrucker