66 2. Kapitel: Der Buchhandel im Kampfe um Rechtsschutz und Preßfreiheit.
die Verordnung als abschreckendes Beispiel einer Gesetzgebung, die alleBeschränkung der Preßfreiheit zum Thore hinaustreibe, um sie unsichtbarund dadurch desto ärger zur Hintertür wieder hereinzulassen, und Bertrich nannte sie das „unaussprechlich alberne Beeret", das „diesen Aas-Geyern"gestatte, so wie der Schriftsteller die Augen geschlossen habe, über seineSchriften herzufallen und seine Kinder und Verleger zu plündern.
Am 30. Mai 1814 wurde der Friede zu Paris unterzeichnet;Deutschland sollte fortan aus souveränen, aber durch eine Bundes-verfassung gccinigten Staaten bestehen und über die Neugestaltung Deutsch-lands in dieser und anderer Hinsicht auf einem allgemeinen Kongreß ent-schieden werden, der im Herbst in Wien zusammentreten sollte. Es lagvon selbst in dem Auftrage, den die Deputierten zu Jubilate übernommenhatten, daß sich ihre Maßnahmen dementsprechend zu gestalten und zukonzentrieren hatten. Bertuch und Cotta (der auch ohnedem in Sachender landstündischen Verfassung dorthin gegangen wäre) waren schon vor dem30. Mai mit dem Gedanken umgegangen, die Sache des Buchhandels inWien persönlich zu betreiben. Von Kummer ging der Gedanke aus, einigeDeputationsmitgliedcr als solche, als offizielle Abordnung des deutschenBuchhandels an den Kongreß zu senden. Er sorgte zugleich für einedazu geeignete Denkschrift, deren Abfassung er Kotzebue anvertraute,während Bertuch zu dem gleichen Zwecke Luden gewann.
Die Ludensche Schrift hat entweder Bertuch den Genossen gar nichtvorgelegt, oder sie ist von ihnen gemeinsam für ungeeignet befunden worden,ohne daß sich Nachrichten darüber erhalten haben. Die Ablehnung istin jedem Falle begreiflich. Allerdings: Ludens Aufsatz, der anonymunter dem Titel „Vom freien Geistes-Vcrkchr" in seiner Nemesis II, 1814,St. 2, S. 328—382 erschien, ist, was sein Gesamtgcpräge betrifft,eine vortreffliche Schrift und ganz geeignet, die Kluft zu zeigen, diezwischen der diesbezüglichen Litteratur des 18. Jahrhunderts und dieserneuen Zeit lag, den Fortschritt, den die Nation vollzogen, die Weitung undVertiefung, die sie erlangt hatte. Seine Ausführungen über die Preß-freiheit sind schön, tief, voll hohen Schwunges, von großem Blick; nurallzu idealistisch. Eine absolute Preßfreiheit, sagt Luden, kann wederbestehen, denn das widerspräche der Lebensfrciheit des Gemeinwesensals solchen, noch hat je eine solche bestanden, und wo es so scheint, darührt der Anschein nur daher, daß Regierende und Regierte in Über-