72 2. Kapitel: Der Buchhandel im Kampfe um Rechtsschutz und Preßfreiheit.
von Mossenberg, und versäumte nicht, auf eine in Wien erschienene öster-reichische Rechtsquelle hinzuweisen (von Zeiler, k. k. Hofrat , „NatürlichesPrivatrecht", 1808, Z 138), die die Widerrechtliche des Nachdrucks aufGrund der nöMtioruiu gestio bewies. Eine andere Kundgebung derempörten Nachdruckerwelt erschien unter dem Titel: „Die Krisis desdeutschen Buchhandels, herbeigeführt durch deutsche Buchhändler. Oderabgedrungene Beleuchtung der Denkschrift über den Büchernachdruck", mitdem Motto: ,Auri Sacra tainss!" Der Verfasser ist nicht genannt;Verlag: Reutlingen , in der I. I. Mäckcn'schen Buchhandlung. „Nie undnirgends", heißt es darin, „ist vielleicht unersättliche Habsucht und ver-folgender Neichthum vornehmer und gemeiner, witziger und unverständiger,verschränkter und einfältiger, bescheidener und unverschämter, anscheinendgesetzmäßiger und frecher zugleich aufgetreten, als die Denkschrift überden Büchernachdruck vor dem erhabenen Fllrstcnverein in Wien undihren erlauchten Gesandten! Sie läßt die besoldete Schmähsucht undLästerung, die in der allgemeinen Zeitung längst gegen allen Wohlstandüber Nachdrucker empörend schimpfte, weit hinter sich in Beziehung aufdas ?orum, vor dem sie erscheint. Diese sprach doch zu Allen, siesprach auch zu ihren Gesellen, zu unbilligen, schadenfrohen, verblendetenLeuten; jene beschränkt sich auf Fürsten und ihre Gesandte! . . . Schwer-lich können die deutschen Buchhändler, die ihr Gewerbe in diese Krisisversetzten, die bösen Folgen davon weder uns noch ihnen selbst, nochunfern Kindern jemahls wieder vergüten! Franz II., Kaiser von Österreich,Maximilian I. , König von Bayern, Friedrich I., König von Wüttembergzeichnen sich zu sehr durch Sanftmut!) und Billigkeit, durch Humanitätund freies Denken, durch Weisheit und Gerechtigkeit aus, als daß nichtjeder ihrer Unterthanen den Verdacht der Beförderung der ,Frcybeuterey',die ihnen öffentlich hier aufgebürdet wird, von ihnen abzuwenden, sichbeeifern sollte!" Dann folgt der Abdruck der Denkschrift mit einer Füllevon Anmerkungen: von hohem Interesse für die Anschauungswelt und er-götzlich zu lesen, aber für den, der die Geschichte der letzten Jahrzehnte des18. Jahrhunderts kennt, nichts Neues bietend. Alle die alten Argumentetauchten wieder auf. Es war das Verdienst der Kotzcbueschen Denkschrift.
Wie damals, als die Deputation gebildet wurde, die Nassauische,so erschien, als die Aufnahme ihres Gesuchs in die Deutsche Bundes-akte ausgemacht war, eine zweite Verordnung, speziell den Nachdruck