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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der Fremdherrschaft bis zur Reform des Börsenvereins im neuen Deutschen Reiche / Johann Goldfriedrich
Entstehung
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Cotta u. Bertuch in Wien . Orcmisches Dekret v. 22. Sept. 1814. Streitschriften. 71

gestattet von Bibeln, Kirchen- und Schulbüchern, klassischen Schriftstellern,fremden wissenschaftlichen und literarischen Werken, Almanachcn, kurzvon allen Werken, über die kein belgischer Unterthan ein Eigentums-recht in Anspruch nehmen konnte. Der Nachdruck aller belgischen Ori-ginalwcrke war verboten bis zum Tode der Wittwe und der erstenGeneration der Erben des Verfassers. Innerhalb dieser Frist wurdeNachdruck und Nachdrucksvertrieb mit Beschlagnahme und einer Geld-buße im Werte von 300 Exemplaren nach dem Verkaufspreis bestrast,die an den Eigentümer fiel.

Inzwischen hatten die Wiener Nachdrucker dem in Wien versam-melten Europa durch die That vorgeführt, was man unter einem Wiener Nachdrucker von echtem Schrot und Korn zu verstehen hatte: sie hattenbei den Frei-Ncdouten und großen Hoffesten dem Hofe immer zwei- bisdreitausend Billets und Einlaßkartennachgedruckt" und für 20 bis30 Gulden verkauft; das K. K. Oberst-Hofmeister-Amt hatte sich endlichgenötigt gesehen, den Einlaß nur gegen geschriebene Billets zu gestatten.Im übrigen aber, wie nicht anders zu erwarten gewesen war, machtesich die Unruhe der österreichischen und württcmbergischen Nachdrucker-krcise über das Austreten der Deputation in heftigen Broschüren Lust.Ende Januar 1815 erschien, obwohl die Denkschrift, bis sich das Resultatin Wien ergeben haben würde, außer in die der Staatsmänner inniemandes andern Hände gelangen sollte, bei Bauer in Wien ein Nach-druck davon unter dem Titel:Denkschrift gegen den Büchcrnachdruck.Den am Wiener Congrcssc versammelten Gesandten von einer Depu-tation der Leipziger Buchhändler überreicht, mit Berichtigungen derdarin aufgestclltcu irrigen Ansichten, von einem Oesterreicher". Es warsehr vernünftig gehandelt, daß Bertuch in der Replik, die er mit Metter-nichs Genehmigung umgehend erscheinen ließ, die angeblichen Berichtigungen,39 an der Zahl, keiner Widerlegung würdigte: es waren Rabulistcrcien undSophistereien, wie wir sie aus der Zeit Eckebrcchts und Kniggcs kennen.Bertuch hob vielmehr hervor, daß die Deputierten nicht als Abgeordneteder Leipziger Buchhändler nach Wien gekommen seien, sondern als solcheder angesehensten Buchhandlungen aller deutschen Staaten, die öster-reichische Monarchie mit einbegriffen, legte die wiederholten Zusicherungender Staatsmänner fest, wobei er vor allen Dingen die "Namen der beidenBevollmächtigten Österreichs nannte, Metternichs und des Frciherrn