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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der Fremdherrschaft bis zur Reform des Börsenvereins im neuen Deutschen Reiche / Johann Goldfriedrich
Entstehung
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Weimars Appell an den Bundestag. Hallcscher Vertrag vom 1. Nov. 1816. 93

dem Übertreter des Vertrags sollte der Geschäftsverkehr abgebrochen und seinWortbruch allen auswärtigen Handlungen zur Kenntnis gebracht werden.

Über den Beitritt weiterer Mitglieder sah der Vertrag weiternichts vor, alsdurch weitere Mitteilung, auch auswärtige, rechtlicheBuchhandlungen zur Ucbcrnahme gleicher Verpflichtungen freundschaftlicheinzuladen und anzuregen". Die Mitteilung geschah durch einen Auf-satz Eberhards im 10. Stück derSalina" vom Jahre 1816 und einim Januar 1817 versandtes Circular.

Zu derselben Zeit, zu der Bcrtuch das Hallcschc Circular mit Eber-hards Schrift zugesandt erhielt, ging ein Manuskript ähnlichen Inhaltsbei ihm ein, das gerade zu dem aufforderte, was der Hallcschen Einladungfehlte. Es rührte von Mohr in Heidelberg her, der uns schon alseiner der Unterzeichner der Vollmacht von 1814 begegnete. Er rief diedeutschen Buchhändler auf, sich auf der nächsten Jubilatemesse das feier-liche Wort zu geben, alle Verbindung mit Nachdruckern und deren Hehlernaufzugeben. Nachdrucker und Nachdruckshändlcr sollten überhaupt nichtmehr Buchhändler heißen; die Verleger sollten nicht einmal Manuskripteannehmen, deren Verfasser sich früher mit einem Nachdrucker oder Nach-druckshändler eingelassen hatten. Daß beide Vorschläge gerade bei Bertrichzusammentrafen, war kein Zufall. SeinAllgemeiner typographischerMonats-Bericht für Teutschland", der in 5000 Exemplaren gratis aus-gegeben wurde, war das Centralorgan für den Kampf gegen densüddeutschen Nachdruck. Bertuch , mit bekanntem Eifer, nahm sichsofort der neuen Anregung an. Mit einer wahren Ängstlichkeit warer darum besorgt, sie iu ihrer Beschränkung auf den Kampf gegen denNachdruck, in ihrer ganzen Selbständigkeit zu erhalten und wederdurch Leipziger Kanäle in das uferlose Meer eines allgemeinen Re-formversuchs nach dem Vorbilde desjenigen von 18021804 leiten,noch mit der Deputation und ihren Geschäften vermischen zu lassen.Nur damit sollte sich das Vorgehen der Hallenser dem Vorschlage Möhrsannähern, daß die Halleschen Buchhändler zur Jubilatemesse die Punk-tation ihres Vereins allen Leipziger und auswärtigen Buchhandlungen,besonders denen, die die Vollmacht von 181.4 unterschrieben hatten, zurUnterschrift vorlegen sollten. Dieser Privatvercin konnte dann den Ge-schäften der Deputierten in Dresden, Wien und Frankfurt Gewicht undAnsehen" geben.