Ergebnislosigkeit des Kampfes um Rechtsschutz und Prcßfrciheit, 1Z1
nommcne Verpflichtung „definitiv erledigt", das Interesse der deutschen Buchhandlungen „mit den zu Frankfurt ergriffenen Bnndcsmaßregelngegen die Mißbräuche der Presse unzertrennlich verwebt", der Buch-händlcrverein und die deutsche Littcratur „den Bundeszwecken gemäßvrgcmisirt", dem „unbegrenzten Einflüsse" des deutschen Buchhändlers,der bisher die schrankenlose Macht besaß, „die öffentliche Meinung vonDeutschland zu dirigiren", gesteuert, der „Ncuigkeitskrämerci und demBroschürenwesen wohlthätig verzögernde Hemmung aufgelegt" (indemdie Druckschriften erst nach der Aufnahme in das Centralprotokollbundesrcchtlich geschützt waren) — „endlich die vollständige Ausführungder Bundesbeschlüsse vom 20. September 1819 und eine wirksameOberaufsicht der Bundes-Versammlung über die Presse in Deutschland erst möglich."
Hätte Metternich mit dieser Denkschrift Erfolg gehabt, so wäre imJahre 1820 die weitere Beschäftigung der Bundesversammlung mit derNachdruckssache ebenso rasch und glatt abgeschnitten gewesen, wie im Jahre1819 die Beschäftigung mit der Sache der Preßfreiheit. Indessen voreiner so ungeheuerlichen Einschränkung von Littcratur und Buchhandelscheuten die deutschen Regierungen, deren vertrauliche Eröffnungen vonÖsterreich eingeholt wurden, denn doch zurück. Der Plan wurde von allenabgelehnt und an der weiteren Behandlung des Bergschen Gesetzentwurfsim Schöße der Bundesversammlung festgehalten. Von da ab hatte dasim Bunde ausschlaggebende Österreich , da für Metternich die Nach-drucksfrage in erster Linie eine politische war — er sah beim Fallender Nachdrucksschrankcn mit der Vollendung eines allgemeindeutschenBüchcrvcrkehrs das ungehinderte Eindringen des freien Geistes vor allemnach Österreich voraus —, an der Behandlung der Nachdrucksangelegen-hcit in der Bundesversammlung zunächst kein anderes Interesse mehr, alssie nach Möglichkeit aufzuhalten und in Vergessenheit zu bringen. Ver-bittert zog sich Berg von seiner Thätigkeit am Bundestage zurück. Wiesich der Buchhandel verhielt, das läßt sich nicht kürzer und schlagendersagen, als damit, daß nach den Wiener Konferenzen Brockhaus , vonder Vergeblichkeit jedes weitern Schrittes in Sachen des Nachdrucksüberzeugt, die Waffen niederlegte und den Kampf aufgab.
Die Karlsbader Preßbeschlüssc wurden am 16. August 1824 aufunbestimmte Zeit erneuert. „Das mit dem 20. September l. I.
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