1Z4 Z. Kapitel: Die Gründung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler,
Würde, der Mündigkeit, der Selbständigkeit: des Wachstums des Druckesdamit, den der Wille der Nation auf die Regierungen ausübte.
Noch viel mehr aber gilt ähnliches von der Bewegung gegen denNachdruck. Wie hätte der Bund, kaum geschaffen, schwerfällig arbeitend,in rascher That ein Recht schöpfen sollen, das noch vielfach als Unrechtund Vergewaltigung empfunden wurde, und über dessen wesentlichstePunkte Zwiespalt und Unsicherheit herrschte? Und dennoch war der Er-folg, den das erste Jahrzehnt nach dem Sturze der Fremdherrschaft hierinbrachte, riesengroß. Die Sicherheit und Gründlichkeit, mit der das Werkvon feiten des Buchhandels in Angriff genommen wurde; die Art, inder es von feiten des Staates ordnungsgemäßer Behandlung zugeführtund in der seine gründliche Erledigung eingeleitet worden war; die Kraftund Deutlichkeit, mit der der Grundsatz der beschränkten Schutzdauer,der allein weiterführen konnte, ans Licht gestellt und der gesetzgeberischenArbeit eingefügt wurde: sind völlig unvergleichbar mit den Zuständenund Vorgängen vor dem Ende der Fremdherrschaft. War ein Bundes-gesetz, wie der Buchhandel es erbeten hatte, ihm nicht in raschem Glücks-wurf zugefallen: jene ganze Bewegung in all ihrer Kraft und Aus-dehnung war Zeugnis und Bürgschaft des, daß die Einheit auf diesemGebiete tatsächlich in den letzten Stadien ihrer Vollendung begriffenwar. Damit im Zusammenhange aber vollzog sich nun gerade damalseiner der wesentlichsten Fortschritte in der Geschichte der Einheitsbewegungdes deutschen Buchhandels selbst.
Wir wissen, wie die Bewegung für Rechtsschutz und Prcßfreihcitsofort auftrat im Rahmen eines allgemeinen Rcformplans, der auf dieBegründung einer die Reform tragenden und wahrenden Gcsamtvcrtrctungdes deutschen Buchhandels hinwies und nach dieser Richtung rasch immerdeutlicher wurde. Merkwürdig, wie sich auch diese dritte Seite der großenAufgabe, die der deutsche Buchhandel sich nach dem Sturze der Fremd-herrschaft gestellt hatte, mit jenem vorläufigen Abschlüsse verband, den diebundesgesctzliche Behandlung der Sache der Preßfreiheit und des Nach-drucks in den Jahren 1819/20 fand. Es ist erstaunlich, mit welcherSelbstverständlichkeit die Metternich-Adam Müllcrschc Denkschrift voneinem in Leipzig centralisiertcn „Vereine des deutschen Buchhandels"spricht, von einer „Corporation der deutschen Buchhandlungen", von der„Verfassung" dieser „über ganz Deutschland und einen großen Teil von