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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der Fremdherrschaft bis zur Reform des Börsenvereins im neuen Deutschen Reiche / Johann Goldfriedrich
Entstehung
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19<Z S> Kapitel: Der Börscnvercin bis z. Abschluß seiner ersten Entwickelungsperiode.

lich sein, auf Abwege zu gerathen und in Jrrthümer zu verfallen, wennwir uns nur stets der eigentlichen Bestimmung dieses Hauses, oder,was dasselbe heißt, des Börsenvereins erinnern; es ist das ganzeigentlich keine andere als die Erleichterung und Abkürzung unseresRechnungsgeschäftes und die Erledigung solcher Gegenstände, die ausunseren gegenseitigen Geschäftsverhältnissen entspringen. Nicht die In-teressen der Littcratur sollen hier verfochten werden, nicht das Verhältnis;des Schriftstellers zum Buchhändler soll hier in Frage gestellt werden, wiedas und Ähnliches von unserm Börscnverein wohl hin und wieder ver-inuthet zu werden scheint; dies sind Gegenstände, deren Ausschließung ausunfern Verhandlungen eigentlich schon durch die Concurrenz unter unsselbst geboten wird, weil, wie gern wir uns auch gegenseitig die Händebieten zu einem vortheilhaften Geschäftsbetrieb, doch in solchen Dingen ge-wiß und mit Recht ein Jeder sich selbst als seinen Nächsten betrachtenwird. Daß wir aber Unbilden unter uns selbst auszurotten suchen, daßwir die Nachdrucker und Nachdrucksvcrbreiter nicht als Glieder unsererKette dulden, sondern als Verletzer der Landesgesetze und der Pflichten gegenuns von uns weisen, daß wir die Ehre des Standes unter uns zu er-halten oder herzustellen suchen, das ist ganz gewiß unsere Aufgabe. .

Auf einem Festmahl am Sonntag Kantate brach in einer schwung-vollen Rede Carl Duncker aus Berlin in die Worte aus:Hier warenwir, hier sind wir, hier wollen wir bleiben"; und am Montag daraufrechneten zum ersten Male die Leipziger Kommissionäre auf der Börseab: das ursprüngliche Hauptziel des Börsenvercins war erreicht. Zu-gleich mit der Begründung des eigenen Gebäudes wurde das Statutdes Börsenvercins neu revidiert, um zu Kantate 1837 in der neuenFassung angenommen zu werden (bestätigt von der sächsischen Regierung14. März 1838): die Scheidung in Mitglieder erster und zweiter Klasse(Börsenvercins- und Börsenmitglieder) wurde aufgehoben, die Mitglied-schaft von der Firma auf die Person übertragen, die Bestimmungenüber die Generalversammlung wurden viel einfacher und liberaler ge-faßt und drei neue ordentliche Ausschüsse begründet: der Wahlausschuß,der Rechnungsausschuß und der Vcrgleichsausschuß. Die Organisationdes Börsenvercins war abgeschlossen. Seine Grllndungspcriodc hatte ihrEnde erreicht. Die Mitgliederzahl betrug im Jahre 1837 606.