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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der Fremdherrschaft bis zur Reform des Börsenvereins im neuen Deutschen Reiche / Johann Goldfriedrich
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Neue Ära. Denkschrift des Börscnverems vom 3. Mai 1842.

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diesem Gesetz soll die Censur , keine ernsthafte und bescheidene Unter-suchung der Wahrheit hindern, noch den Schriftstellern ungebührlichenZwang auflegen, noch den freien Verkehr des Buchhandels hemmen.Ihr Zweck ist, demjenigen zu steuern, was den allgemeinen Grundsätzender Zleligion ... zuwider ist, zu unterdrücken, was die Moral und gutenSitten beleidigt, dem fanatischen Herüberziehen von religiösen Glaubens-sätzen in die Politik und der dadurch entstehenden Begriffsverwirrungentgegenzutreten; endlich zu verhüten, was die Würde und Sicherheitsowohl des Preußischen Staats, als ,der übrigen Deutschen Bundes-staaten verletzt'. Die Censur soll also keineswegs in einem engherzigen,über dieses Gesetz hinausgehenden Sinne gchandhabt werden. Der Ccnsorkann eine freimüthige Besprechung auch der inncrn Landesangclegenheitensehr wohl gestatten.. Hieraus folgt insbesondere, daß Schriften, indenen die Staatsverwaltung im Ganzen oder in einzelnen Zweigen ge-würdigt, erlassene oder noch zu erlassende Gesetze nach ihrem inncrn Werthgeprüft, Fehler und Mißgriffe aufgedeckt, Verbesserungen angedeutet oderin Vorschlag gebracht werden, um dcßwillcn, weil sie in einem andernSinne als dem der Negierung geschrieben, nicht zu verwerfen sind ...Wird die Censur nach diesen Andeutungen in dem Geiste des Censur-Edicts vom 18. Oct. 1819 ausgeübt, so wird einer anstündigen undfrcimüthigcn Publicität hinreichender Spielraum gewährt, und es ist zuerwarten, daß dadurch eine größere Theilnahme an vaterländischen In-teressen geweckt und so das Nationalgefühl erhöht werden wird. Aufdiesem Wege darf man hoffen, daß auch die politische Literatur und dieTagcspresse ihre Bestimmung besser erkennen, mit dem Gewinn einesreichern Stoffes auch einen würdigen Ton sich aneignen, und es künftigverschmähen werden, durch Mitthcilung gehaltloser, auö fremden Zeitungenentlehnter, von übelwollenden oder schlecht unterrichteten Corrcspondentcnherrührender Tagcsncuigkeitcn, durch Klatschereien und Persönlichkeitenauf die Neugierde ihrer Leser zu spcculircn."

In jene Zeit der Hoffnung und Erhebung also fiel Plan und Be-schluß auch derDenkschrift über Censur und Preßfrcihcit in Deutsch-land ", unterzeichnet am 3. Mai 1842 von demselben zehnglicdrigcnAusschuß, der auch diejenige über die literarischen Rechtsverhältnissesigniert hatte; und darin, daß sie sich nicht nur bemühte, in zahlreichenden letzten Jahren und Jahrzehnten entnommenen Zeugnissen die Har-

Gcschichte des Deutschen Buchhandels, IV. 16