Denkschrift des Börscnvereins vom 3. Mai 1842.
243
vorhersehen lassen. „Die Handhabung der Censur ist von der subjektivenAuffassung uud Anschauungsweise der Behörden, von deren Bildung,von ihrer größern oder geringem Ängstlichkeit, selbst von augenblick-licher Stimmung, sowie von einer großen Menge ähnlicher Zufällig-keiten nie zu trennen, und die Folge davon ist, daß nicht nur die Preß-polizci je nach der Eigcnthümlichleit der einzelnen Censoren im höchstenGrade verschieden geübt und sogar gemißbraucht wird, sondern daß auchnicht einmal bei jedem Censor selbst auf eine strenge Conseguenz ge-rechnet werden kann. Was der eine ohne Anstand passieren lassen würde,hält der andere für gefährlich, Personenwechsel oder neue, meist nichteinmal zur Kenntniß der Litteraten und Buchhändler gelangende In-structionen ändern fortwährend die ohnehin so schwankenden Voraus-setzungen, auf welche der Buchhändler wie der Schriftsteller seine Rech-nung zu machen hat, und eine Gleichmäßigkeit und Stabilität in denVerhältnissen ist nie zu erreichen." Und ist das Stadium der Censurglücklich durchlaufen, so ist sein Verlag noch immer nicht das freie Eigen-tum des Buchhändlers: ccnsierte Druckschriften werden, ohne jede oderdoch ohne volle Entschädigung des Verlegers, von der Polizei durchKonfiskation unterdrückt; „nicht zu gedenken der vielen Verbote, durchwelche oft der eine Bundesstaat sich noch gegen einzelne litterarische Er-zeugnisse des andern abschließt". „Seine ganze Thätigkcit", so schließtdiese Darstellung der Lage des deutschen Buchhandels unterem Druckeder vormärzlichen Censur, „und ein bedeutender Theil seines CapitalSist in einem weit höhern Grade, als bei irgend einem andern Gewerbe,der polizeilichen Willkür Preis gegeben, und es wäre in der That gewißnicht auffallend, wenn die von daher zu erduldenden Beeinträchtigungenihn zu einer fortwährenden Reaction veranlaßt hätten."
Die Denkschrift skizziert die „Geschichte der Frage in neuerer undneuester Zeit", zeigt das „Hinwegfallen der Gründe, denen die Censurihre Entstehung verdankt", gibt eine „Widerlegung der gewöhnlichen Ein-würfe gegen die Zweckmäßigkeit der freien Presse" und „erfahrungs-mäßige Beweise für den praktischen Nutzen der freien Presse", wobei,wie angedeutet, der „glänzendste und erfreulichste" Beweis aus der Wirk-samkeit besonders der periodischen Presse in den Jahren 1840/41 geführtwird, und sie mündet in dem an die sächsische Staatsregierung gerichtetenGesuche, durch kräftige Verwendung bei dem hohen Deutschen Bunde vcr-
16*