252 Kapitel: Von der Säkularfeier bis zu den Märztagcn (1840—1848).
dein allgemeinen Gedächtnisse der Nachwelt eingeprägt, als das Verbotder Schriften des Jungen Deutschland. Die deutschen Regierungen über-nahmen in dem berüchtigten Beschluß vom 20. Dezember 1835 die Ver-pflichtung, gegen Verfasser — von denen Heinrich Heine, Karl Gutzkow ,Heinrich Laube , Ludolph Wienbarg und Theodor Mündt namentlich auf-geführt wurden —, Verleger, Drucker und Verbreiter der Schriften des„Jungen Deutschland" die Straf- und Polizeigcsetze ihres Landes, sowiedie gegen den Mißbrauch der Presse bestehenden Vorschriften nach ihrerganzen Strenge in Anwendung zu bringen und die Verbreitung durchden Buchhandel, durch Leihbibliotheken oder auf sonstige Weise mit allengesetzlich zu Gebote stehenden Mitteln zu verhindern; sie übernahmen dieVerpflichtung, die Buchhändler hinsichtlich Verlags und Vertriebs der be-zeichneten Schriften zu verwarnen und ihnen vorzuhalten, „wie sehr esin ihrem wohlverstandenen eigenen Interesse liege, die Maßregeln derRegierungen gegen die zerstörende Tendenz jener litterarischen Erzeugnisseauch ihrerseits, mit Rücksicht auf den von ihnen in Anspruch genommenenSchutz des Bundes, wirksam zu unterstützen"; der Auftrag, die Buch-händler zu verwarnen, der in allgemeingültiger Weise schon ausgesprochenwar, wurde in einem besonderen Passus noch der Hamburgischen Regierungspeziell betreffs der Hoffmann K Campeschcn Buchhandlung zu Teil, die„vorzugsweise Schriften obiger Art in Verlag und Vertrieb" habe. Fügtman dem Beschlüsse hinzu, was Heinrich Heine damals versifizierte:
Und wird uns der ganze Verlag verboten,So schwindet am Ende von selbst die Ceusnr,
so stehen damit Heine und Genossen da als die typischen Vertreter un-gezählter Opfer barbarisch-banausischer Zerstörungswut deutscher Regie-rungen gegen die literarische Kultur unserer Nation.
In Journalartikcln, Kammcrrcden, buchhändlerischen und schrift-stellerischen Denkschriften, Eingaben und Protestationcn war es indes keines-wegs die Vorstellung eines an der bücherlcsendcn Nation begangenenRaubes an litterarischen Schätzen, die das Wort eingab und die Federführte — die Eingriffe dieser Richtung spielen darin sogar fast odergar keine Rolle. Wurzel und Gegenstand der Pein und des Ingrimmsder Zeit waren vielmehr andere Verhältnisse: Verfolgung und Unter-drückung der öffentlichen Meinung in der periodischen Presse, vor allemder eigentlichen Zcitungspresse; Störung und Erschwerung des Druck-