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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der Fremdherrschaft bis zur Reform des Börsenvereins im neuen Deutschen Reiche / Johann Goldfriedrich
Entstehung
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254 Kapitel: Von der Säkularfeicr bis zu den Mürztagcn (18401848).

und der Umsturz der bestehenden Verfassungen gepredigt und besondersdie preußischen Zustände aufs heftigste angegriffen wurden, zur Genügebeobachten. JacobisVier Fragen" ferner, oder HoffinannsUn-politische Lieder", DingelstädtsLieder eines kosmopolitischen Nacht-wächters" waren verboten, zum Teil in allen Bundesstaaten, aber überallverbreitet. Diejenigen Schriften gerade, aus welchen in den Jahrenum 1840 die Opposition auf religiösem und politischem Gebiete ihreNahrung schöpfte, dasLeben Jesu" von Strauß, die Schriften vonFcuerbach und Bruno Bauer , die Deutschen Jahrbücher wurden überallgelesen. Und wenn die Regierungen die Censurlücken verboten, keineVerzeichnisse verbotener Bücher publizierten, die Besprechung, ja nur Er-wähnung verbotener Schriften und der gegen sie erlassenen Verbote inDruckschriften verboten (z. B. Sächsische Verordnung vom 20. Dezember1838, XVI b), welche doppelte Wirkung thaten dann die Bücher, indenen allen diesen Anstrengungen Trotz und Hohn geboten wurde; mitwelchem Urbchagen lasen dann die Zeitgenossen Schriften wie Walcs-rodes:Der Humor auf der Bank der Angeklagten" (Mannheim , Ver-lag von Friedrich Bassermann , 1844), eine Schrift von 328 weit- undbreitgedruckten Duodczsciten bis zu 320 Seiten wäre sie ja eensur-pslichtig gewesen, in der die preußische Censur in ihrem grob-schlächtig-ohnmächtigen Drcinfahren gegen unter der Maske der Harm-losigkeit verübteMajestütsbcleidigung, frechen, unehrcrbictigcn Tadel,und Verspottung der Landesgcsetze wie Anordnungen im Staate" mitder Narrenpritschc in einer Weise gezüchtigt wurde, wie sie wirkuugs-voller nicht zu denken war!

Der Buchhandel bestätigte die Zeugnisse, wie wir sie vorhin an-führten, und wie sie uns aus der damaligen Litteratur immer und immerwieder entgcgcnklingen.Geht man einmal.. von der juristisch rcprobirtenPräsumtion aus, daß Schriftsteller, Verleger und Drucker Schriften ver-werflichen Inhalts zu veröffentlichen beabsichtigen", hieß es in der Pe-tition des Vereins der Buchhändler zu Leipzig an die Zweite SächsischeKammer vom 14. Februar 1840,nun so kann man auch in dieserPräsumtion noch einen Schritt weiter gehen, und annehmen, daß jenezur Beförderung ihrer Absichten sich den dagegen angeordneten Prävcntiv-Maaßregeln zu entziehen versuchen werden. Dieß aber könnte ihnen selbstbei der strengsten Kontrole nicht schwer fallen. Denn weder existirt und

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