Censur und moralischer Gesichtspunkt.
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ist denkbar ein absoluter Zwang, den Drucker zur Einholung der Censuroder Vertriebserlaubniß zu ndthigen, noch würde, wenn dieß der Fallwäre, selbst ein solcher ausreichen, alle Hinterziehungen zu vermeiden.Muß es aber Mittel geben, solchen Hinterziehungen auf repressivem Wegezu begegnen, so werden auch repressive Maaßregeln überhaupt ausführbarund um so gewisser hiulänglich seyn, je weniger, wie gezeigt, das Prä-ventiv-System seinen Zweck wirklich zu erreichen im Stande ist." „Wasdem Buchhandel zu debitiren verboten ist", erklärte eine Denkschrift desBörsenvereins vom Jahre 1845, die wir weiter unten noch kennenlernen werden, „wird auf Posten, Dampfschiffen und Eisenbahnen, inden Mantclsäcken und Taschen der Reisenden um so leichter verbreitet,als es sich dabei nicht um dicke Bücher, sondern um fliegende Blätterzu handeln pflegt. Durch Zwangsmaßregcln gegen den Buchhandel kannder Staat vielleicht die Masse der in's Publicum kommenden Exemplaremißfälliger Schriften vermindern, aber die Zahl der Leser wird dadurchin viel größerm Maße gesteigert. Der Buchhandel muß Druck undSchaden leiden und der Staat erreicht seinen Zweck doch nicht. DieÜbertretung von Bücherverbotcn ist von der öffentlichen Meinung nichtgeächtet."
Der Widerspruch des Systems aber, selbst als eines praktisch zuletztunwirksamen, mit dem Geiste der Zeit war es, was das Blut der Zeit-genossen in Wallung brachte.
„Völker mit halbgefesselter Presse", sagte ein Aufsatz in Nr. 53 des„Beobachters in Hessen und bei Rhein " vom Jahre 1833, „sind Knaben,die man schweigen heißt, weil die Männer (die Censorcn) allein reden." —„Was in Sachsen nicht gedruckt werden durfte, passirte die Linie inPreußen ; was in Norddeutschland das Imprimatur nicht erhielt,erlangte es leicht in Süddeutschland usw. Andererseits liegt in derCensur das Gehässige einer Bevormundung der Geister überhaupt, wasjeden chrlicbcnden Schriftsteller tief kränken muß" (Wohlfahrt, „ÜberCensur", Rudolstadt 1835). „Darum", so Karl Mathy in der ZweitenKammer der Badischen Landstände im Januar 1845, „können wir unsauch nicht zufrieden geben mit einer sogenannten milden Censur. Einmilder Zwang, eine seidene Schnur, ein leiser Druck, ein sanfter Tod— das sind Borrechte der türkischen Pascha's und der persischen Großen,die auf einem Tcppiche liegend die Bastonade empfangen"; und er er-