Veröffentlichte Aktenstücke nnd Ccnsursrrcichnngen.
259
„Mit dem allgemeinen Grundsatz der Preßfrcihcit kommt man nichtweit; es ist für die EntWickelung des Bewußtseins nöthig, daß der Kampfder Principicn in Personen und faßliche Verhältnisse beispielweise ver-körpert werde", sagte Arnold Rüge und gab selber 1843 in den zweiBänden: „Anekdota zur neuesten Philosophie und Publicistik" (Zürich und Winterthur , Verlag des Litterarischen Comptoirs; dann erster Bandder zweibändigen „Aktenstücke zur Censur, Philosophie und Publicistik",Mannheim , Verlag von I. P. Grohe, Druck von Heinrich Hoff) eineaktenmäßige Darlegung der Censurverhältnisse der Hallischen und Deut-schen Jahrbücher in den Jahren 1839, 1341, 1842. Auch der „Hoch-wächter" — dessen erste Nummer am 1. Dezember 1830 erschien —veröffentlichte in einem 164 Seiten umfassenden Quartband: „DerHochwächtcr ohne Censur", seine Censurlückcn (Pforzheim 1832). „DieCensur ist wie ein vergifteter Pfeil. Sie verletzt, zerstört nicht bloßdie Stelle, die sie trifft, sondern verdirbt auch die naheliegenden undverbreitet sich zerstörend über das Ganze. Ein Schriftsteller, der unterder Censur schreibt, schreibt nicht vernünftig, nicht verständig aus edlerBescheidenheit, er schreibt gezähmt und gelähmt — oder tückisch ausMißhandlung. Seine Weißen Spalten verderben ihm seine überdruckten.So ist ihm alles verdorben und es geht ihm, wie dem alten blindenKönig in der Fabel, dem die Harpyen die Speisen, die sie ihm nichtnahmen, verunreinigten. — Aber es geht nicht nur ihm so, es geht demVolk so, das die Erzeugnisse seines Geistes lesen will. — Wenn Gott sichtbar vor mich träte und sagte, die Bundesbeschlüssc sollen dir nichtsschaden, du Bürger eines konstitutionellen Vaterlandes! so würde ichmich vor ihm beugen und sprechen: ,Herr thue die Censur weg, so willich's glauben/" Die Broschüre: „Schandgeschichten zur Charakteristikdes deutschen Ccnsoren- und Rcdaktorenpacks" (Straßburg 1843), bezogsich auf den Censor Fuchs in Mannheim ; auf mehr als siebzig Seitengab sie mit dem nötigen Kommentar die Stellen, die er in der „Mann-heimer Abendzeitung" gestrichen hatte.
Der Mannheimer Censor Uria-Sacharaja bestimmte aus eigenerVernunft und Kraft eine „Ccnsurorduung" (21. Febr. 1843), derenHauptpunkte die folgenden waren. 1) Nach 1 Uhr mittags wird nichtmehr censicrt; was bis dahin nicht genehmigt ist, kann für die Zcitungs-nummer des betreffenden Tages nicht benutzt werden, widrigenfalls Be-
17*