260 7- Kapitel: Von der Säkularfeier bis zu den Märztagen (1840—1848).
schlagnahme und Bestrafung oder Bestrafung ohne vorangehende Be-schlagnahme eintritt. 2) Das zuerst abgezogene Blatt ist dem Censorvorzulegen, und mit der Ausgabe darf nicht begonnen werden, ehe nichtmindestens eine Viertelstunde vorher der Censor das für ihn bestimmteBlatt erhalten hat. 3) Kann eine Nummer infolge von Censurstrichen nichtgefüllt werden, so dürfen keine dem Redakteur als unschuldig erscheinendenArtikel dafür aufgenommen werden, sondern jeder solche Artikel ist eben-falls erst dem Censor vorzulegen. (Erst nachdem — da ja nach 1 Uhrmittags nicht mehr censiert wurde — mehrfache Übertretungen dieserVorschrift vorgekommen waren, gab Uria der Redaktion anhcim, gewisseunschuldige Artikel auf Vorrat censiercn zu lassen.) 4) „Censurlückenwerden nicht geduldet." Das Peinliche war, daß dies eine „Ordnung"war, der, ungeachtet der Redakteur des „Mannheimer Journals" gegendie Zuständigkeit des Ccnsors, aus eigener Kraft eine solche zu erlassen,Verwahrung einlegte, in der That und zwar mit der rücksichtslosestenSchürfe nachgelebt wurde. Die Tendenz des Censors war ultramontan undinsonderheit gegen die deutsch -katholische Bewegung gerichtet. Im Jahre1845 gab der Redakteur des „Mannheimer Journals", Gustav vonStruve,nebst den einschlägigen Aktenstücken die Censurstrichc der Zeit vom 2. Juli1845 bis 12. Februar 1846 heraus; die gestrichenen Stellen machen— ohne jede Zwischenbemerkung — nicht weniger als 560 engbedruckteSeiten aus. Das gibt eine Vorstellung davon, was das Amt einesRedakteurs unter einer schikanösen Censur damaliger Zeit bedeutete; dennmit wie zahlreichen dieser Fälle waren Aufregungen, Laufereien, hoch-fahrcnd-injuriose Behandlung, Schreibereien und Bestrafungen verbunden,und wieviel gute Zeit ging auf die Vorladungen, die Eingaben undRekurse: auf den Abdruck der Aktenstücke vom 4. Juli 1845 bis 30. De-zember 1845 kommen in Struves drei Bänden 426 Seiten.
Die „Denkschrift über Censur und Preßfreiheit" hat die Bedeutungder Censur für den damaligen Buchhandel im ganzen richtig und ohneÜbertreibungen geschildert. Den speziell buchhändlerischen Standpunktnahm sie freilich auch insofern ein, als sie bei ihren grundsätzlichen Er-örterungen den Büchermarkt im engern Sinne ohne die Zeitungspresseim Auge hatte, während auch hier der Nachteil in rein gewerblicher Hin-sicht, die Schädigung darzustellen gewesen wäre, der ein Zeitungsverleger,der auch nur einigermaßen Rückgrat besaß, unter einer peinlich bevor-