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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der Fremdherrschaft bis zur Reform des Börsenvereins im neuen Deutschen Reiche / Johann Goldfriedrich
Entstehung
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266 7. Kapitel: Von der Säkularfeier bis zu den Märztagcu (18401848).

sondere Rolle. Ebensowenig war das mit den Censurgebührcn der Fall.Sie betrugen in Preußen (Ordre vom 28. September 1824) für dcrrDruckbogen 3 Silbergroschcn; dazu kam dem Censor ein Exemplar zu.In Sachsen betrugen sie schon nach dem Censurregulativ vom Jahre1779 2 gr. für den gedruckten Bogen und behielten diese Höhe bis zu-letzt, denn in der Verordnung vom 5. Februar 1844 wurde sie auf2^ Neugroschen festgesetzt. Für den Eintrag in das Leipziger Bücher-verzeichnis und den dafür auszufertigenden Censur- oder Verlagscheinwar bei einem Ladenpreise des Werkes unter 2 Thlr. der Betrag von12 gr., bei einem höheren Ladenpreise 1 Thlr. zu entrichten. DieFirma F. A. Brockhaus in Leipzig bezahlte im Jahre 1842 für eigeneRechnung 416 Thlr. 18 gr., für fremde Rechnung 101 Thlr. 24 gr.;der Jahresdurchschnitt der in ganz Sachsen entrichteten Censurgebührcnbetrug in den letzten dreißiger Jahren 2600 Thlr.

Uber den Charakter der Büchcrvcrbote mag ein aus dem zeit-genössischen Buchhandel selbst hervorgegangenes Verzeichnis informieren:einInÄsx lidrorum prodiditorurn", den in möglichster Vollständigkeitin den Jahren 1845 und 1846 der Jenaer Verlag Friedrich Luden überdie in Deutschland in den Jahren 1844 und 1845 verbotenen Bücher mit Ausschluß der Zeitschriften und Journale veröffentlichte. Eoenthält 437 Nummern, zu denen die Verbote des Gcsamtvcrlags der^beiden schweizerischen Firmen: Literarisches Comptoir (Zürich und Wintcr-thur) und Fröbel K Comp. (Zürich ) in sämtlichen Bundesstaaten, sowieder sämtlichen Nongeschen Schriften in Österreich kommen. Die Haupt-masse der Verbote besteht in den aus religiösen (oder genauer konfessionellen)Rücksichten in Bayern und Österreich erlassenen Verboten, für Bayern 80,.für Österreich 68. Schriften über den nngenähten Heiligen Rock zuTrier, die apostolisch-katholische Kirche , den Deutschen Katholizismus, dieJesuiten stehen dabei im Vordergrund. Besonders für Bayern tratendemgegenüber die politischen Verbote weit zurück: es sind für Bayern 25,für Österreich 55 Nummern. Übrigens waren in Österreich von den68 konfessionellen Schriften 49, von den 55 politischen 21 srM sc1i6äg.riiverboten. Im Unterschiede zu den beiden großen katholischen LändernSüddcutschlands werden in den norddeutschen Staaten die Verbote derkonfessionellen Schriften überwogen von denen der politischen, d. h., wieauch dort, der Schriften über Konstitution, Bureaukratic, Revolution^