Censur und gewerblicher Gesichtspunkt.
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der Provinz Brandenburg : Dcr Censor hat dem Verfasser eröffnet, daßdie Censur mit Werken über zwanzig Bogen nichts zu tun habe, sondernsolche, damit die Bewegung der Litteratur befördert werde, der Polizeivorgelegt werden müßten, und jene zehn Stellen gehörten zu einemsolchen Buche. Bitte des Verlegers um Auslieferung eines Exemplars —„jene Blätter ausgenommen" —, damit er es der zugehörigen Behördeüberreiche „und endlich über das betreffende Werk ins Klare komme". Am14. März 1844 Schreiben des Ministeriums des Innern, Zweite Ab-teilung, <ü: das Erkenntnis des Ober-Censurgerichts sei dem Ober-präsidcnten der Provinz Brandenburg übersandt worden, von dem dasPolizeipräsidium zu Berlin erforderliche Anweisung zur ungesäumtenVollstreckung des Urteils erhalten haben werde; es war ein halbes Jahrnach der vorläufigen Beschlagnahme, und es würde noch viel mehrZeit verstrichen sein, wenn der Verleger die Behörden nicht gedrängtund schließlich gehetzt hätte: denn alle die Schreibereien und Laufereienvom 7. März ab drängen sich auf drei Tage zusammen. Das letzte,die Aktenstücke und Verhandlungen — wie sie Bruno Bauer als „Acten-stücke" im Jahre 1844 in Ehristiania erscheinen ließ — beschließendebehördliche Schreiben vom 14. März aber trügt zu schönem Abschlußden Vermerk: „Oil-issims".
Die gerichtlichen Verhandlungen wurden in außerordentlicher Gründ-lichkeit geführt. Edgar Bauers „Streit der Kritik mit Kirche undStaat" wurde vom Verleger dem Berliner Polizeipräsidium am 7. August1843 vorgelegt. Nach einem Hin- und Hcrschrcibcn zwischen Verleger,Polizeipräsidium, Obcr-Censurgcricht und Staatsanwalt, wie wir esvon dem vorigen Beispiel her kennen, begannen Ende November 1843die Vernehmungen, die schon im Jahre darauf („Prcßproceß EdgarBauers") in Bern bei Jenny Sohn veröffentlicht wurden. Es wurdenvernommen: vom 27. November bis zum 4. Dezember in sechs Verhand-lungen der Verfasser; am 7. Dezember der Verleger; am 11. Dezemberder Buchdruckcrcibcsitzer; am 13. Dezember der Setzer des Textes, dcrSetzer des Umschlags und der Buchbindcrmcistcr; am 14. Dezcmbcr zweiBuchbindcrlchrlingc; am 15. Dezcmbcr ein Schriftsctzcrlchrling und zweiBuchdruckcrgchilfcn.
Die Censurcxemplarc spielten dabei im Bewußtsein einer Zeit, inder der Presse einmal eine Ausnahmestellung angewiesen war, keine be-