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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der Fremdherrschaft bis zur Reform des Börsenvereins im neuen Deutschen Reiche / Johann Goldfriedrich
Entstehung
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264 7- Kapitel: Bon der Säkularfeier bis zu den Märztagen (18401848).

geliefert werden könnten, oder ob das Herausschneiden an dem Orte statt-zufinden habe, an dem die Bücher deponiert seien. Antwort des Polizei-präsidiums: es könne die Bücher nicht ausliefern, da ihmnoch keineNachricht zugegangen sei". Schreiben des Verlegers an das Obcr-Censurgcricht: dem Polizeipräsidium eine Abschrift des Erkenntnisses mit-teilen zu wollen. Der Verfasser seinerseits begibt sich zum Censor undlegt ihm die Veränderungen der inkriminierten Stellen vor. Der Censorbilligt sie, bemerkt aber: ehe er förmlich das Imprimatur daruntersetzenkönne, wolle er sich überlegen, ob er auch wirklich befugt sei, über ein Werk,das mehr als zwanzig Bogen betrage, seine Stimme abzugeben. DerVerfasser bemerkt dagegen: das Buch sei bis auf jene Blätter freigegeben,so daß der Censor also nur einige Blätter zu prüfen habe, daß er ihreGefahrlosigkeit" aus dem Zusammenhange mit dem vom Gericht frei-gegebenen Teile des Werkes leicht beurteilen könne, und daß es außer-dem nach dem Gesetze dem Verfasser freistehe, ob er eine Schrift überzwanzig Bogen der Censur oder der Polizei vorlegen wolle. Der Polizei-behörde aber war ja keine amtliche Notiz darüber zugekommen, daß demVerleger die Debit-Erlaubnis mit Ausnahme jener Blätter zugestandenwar. Abermaliges Schreiben des Verlegers an das Ober-Censurgericht,der Polizeibehörde diese Notiz mitteilen zu wollen. Benachrichtigung desVerlegers: das Polizeipräsidium könne das Buch erst auf Anweisungdes Staatsanwalts ausliefern. Schreiben des Verlegers an den Staats-anwalt beim Ober-Censurgericht:Durch Erkenntnis; des Ober-Censur-Gerichts ist der Schrift Bruno Bauer's : .Geschichte der Politik, Culturund Aufklärung des achtzehnten Jahrhunderts', einige Stellen ausge-nommen, die Dcbit-Erlaubniß crtheitt worden. Heute erfahre ich, daßich noch gar nicht das Recht habe, dieses mir nun als Eigcnthum zu-erkannte Buch von einem Hohen Polizei-Präsidium in Berlin in An-spruch zu nehmen, daß vielmehr erst nach einem die VermittclungEwr. Wohlgeboren erfordernden Geschäftsgänge mir das Buch aus-geliefert werde." Bitte, die Auslieferung anweisen zu wollen. Ver-gebene Hoffnung. Neues Schreiben an neue Adresse, nämlich an diedes Ministers des Innern:Exccllenz! Durch Erkenntnis; des Ober-Censur-Gcrichts" usw. wie vorhin;daß vielmehr erst nach dem dieVermittclung des Herrn Staatsanwalts und Ewr. Ercellenz erforderndenGeschäftsgänge" usw. wie vorhiu. Schreiben an den Oberpräsidentcn