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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der Fremdherrschaft bis zur Reform des Börsenvereins im neuen Deutschen Reiche / Johann Goldfriedrich
Entstehung
Seite
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'^W 7- Kapitel: Von der Siikularfcier bis ,m den Mcnzwsten (18401848),

Mich und dm Metternich hälts noch aus", meinte Friedrichvon Genz. Auch achtzehn Jahre vorher war ja in Frankreich die Re-volution gewesen.In einer Zeit", hatte damals oder genauer im^ahrc 1831 die Vorrede des Herausgebers vouFranz von Spaun's politischem Testament" gesagt,in der die Böller ihre Interessen dort denKanonen der Machthaber gegenüber hinter Barrieadcu verfechten, hierin ehrfurchtsvoller Haltung dem geliebten Fürsten an's Herz legen" . . .

Aber jetzt blieb es auch hier nicht bei Petitionen.

Festen Tons zu seinen Veutcn spricht der Herr der Druckerei:

Morgen wißt ihr, soll es losgeh'n, und zum schienen braucht man Blei!

Wohl, wir hoben nnsre Schriften: Morgen in die Neih'n getreten!

Heute Mnnition gegossen aus mctall'ncn Alphabeten!

Wohl soll der Gedanke siegen nicht des Stoffes rohe >iraft!

Doch inan band ihn, man zertrat ihn, doch man warf ihn schnöd' in >vafl!

Sei es denn! In die Muskete mit dem Vodstock laßt euch rammen!

Auch in solchen Winkelhaken steht als 5tämvser treu beisammen!

Für die rechte srcic Presse kehrt ihr heim aus diesem Ztranß:

Bald aus deichen und aus Trümmern graben wir euch wieder ans!"

(Freiligrath.)

Schon in den letzten Februartagen begannen die revolutionären Be-wegungen in Süddentschland, die sich in den Märmufständen über ganzDeutschland verbreiteten. Württemberg und Baden, die beiden Staaten,die nach dein Wiener Kongreß und zu Beginn der dreißiger Jahre denWeg der Preßfreiheit zu betreten gewagt hatten, waren auch jetzt dieersten, die, am ersten Tage des Märzmonats, die Zensur aufhoben.Die durch die Verordnung vom 1. Oktober 1819 eingeführte Zensurist aufgehoben. In Folge hiervon treten, bis ein die Verhältnisse derPresse regelnder Beschluß der deutscheu Bundesversammlung erfolgt,sämmtlichc Bestimmungen des Gesetzes über die Preßfreiheit vom30. Januar 1817 wieder iu Wirksamkeit", sagte die WürttembergischePerordnung. Schon zwei Tage darauf, am 3. März 1848, hielt esder Bundestag für geraten, seinen Beschluß vom 7. September nun zupublizieren immer uoch mit dein Zusätze, daß die einzelstaatliche Auf-hebung der Zensur uud Einführung der Preßfreihcitnur unter Garan-tien" geschehen dürfe,welche die andern deutschen Bundesstaaten undden ganzen Deutschen Bund gegen Mißbrauch der Preßfreiheit möglichst