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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der Fremdherrschaft bis zur Reform des Börsenvereins im neuen Deutschen Reiche / Johann Goldfriedrich
Entstehung
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Prcßfreihcit und Zeitung.

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und jeder andern Druckschrift im Umfange bis zu sechs Druckbogen zur Zeitdes Beginns der Austeilung oder Versendung vorgeschrieben, die Heraus-gabe periodischer Druckschriften ohne behördliche Bewilligung nur fürProvinzial- oder solche Städte gestattet, in denen sich ein Krcismnt odereine Delegation befand, und ciuc Kaution von 2000 sl, bei mehr alsdreimaligem Erscheinen in der Woche, von 1000 sl. für die übrigenverlangt; mir Schriftenrein wissenschaftlichen, artistischen oder tech-nischen Inhalts und amtlich herausgegebene Blätter" waren von Kon-zcssion, Kaution und Abgabe der Probeexemplare befreit. Die Vorschrifthatte ferner u. a. das öffentliche Anschlagen gedruckter Ankündigungenohne Bewilligung der Sicherhcitsbehörde verboten. Schon am Tage derVeröffentlichung aber, am 1. April, mußte das Gesetz das von denaufgeregten Studenten in der Aula verbrannt wurde zurückgezogenwerden, und die beiden provisorischen Verordnungen vom 18. Mai 1848erklärten abermals alle auf die Censur von Druckschriften und Bild-werken sich beziehenden Gesetze und Verordnungen für aufgehoben. Nunwar aufgehoben jede Nautionspflicht, aufgehoben die Vorlegung vonPflichtexemplaren, die Beschränkung der konzcssionsfrcien periodischenPresse auf die größeren Städte; gestattet warden berechtigten Buch-und Kunsthandlungeu und Buchdruckcreien und ihren Bestellern" dasöffentliche Anschlagen und Ausrufen, Verkaufen uud Austeilen von Druck-schriften ohne Ermächtigung seitens der Sicherhcitsbehörde; Verlust derGewcrbcberechtiguug tonnte erst dann eintreten, wenn der Betreffendeschon zu Kcrkcrstrasc verurteilt worden war, dic Entscheidung der Schuld-fragc wegen Übertretungen, verübt dnrch Mißbrauch der Presse, warenGerichten durch direkte Bollowahl gewählter Geschworenen zugewiesen,uud die Grenzen, die ehedem so eifersüchtig bewachten, waren freiund offen. Da ergriff ein wahrer Taumel die ZeitungSlittcraren vomuiedern Ehor. Nicht weniger als 227 neue Blätter wirbelten damals inWien empor, Blätter, Blättchcn, Zettel, die in der Mehrzahl von der Gunstder preßrcchtlichen Verhältnisse einen so unwürdigen und ausschweifendenGebrauch machten, daß der besonnene Teil der bürgerlichen Welt selbstdagegen nach Schutz rief. Die Macht der Justiz aber war gelähmt.Welcher Gegensatz zu sonst gewohnten Zuständen, wenn jetzt endlich EndeAugust dic Staatsanwaltschaft die ersten Anklagen erhob nnd dic be-schuldigten Nedaltenrc, in deren Blättern znr Repnblikanisieruug Öfter-