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amtcs, das das Jahr 1848 abschaffte, an sich cinc Forin — cinc Form,dic von cinem in ihr befindlichen Inhalte, einem hinter ihr wirksamenGrundsätze erst gebildet und belebt wurde, dieser Grundsatz war der,daß dic Presse an sich gefährlich, an sich ein gefährliches Werkzeug sei,und daß sie deshalb besonderen, neben den allgemein gesetzlichen Be-stimmungen bestehenden Beschränkungen zu unterwerfen fei. War mirder Abschaffung jener Form mich dieser Grundsatz aus der Welt ge-schafft? Mit welcher Selbstverständlichkeit der Überzeugung war er so-eben noch vom Staate und seinen Dienern in der Öffentlichkeit ver-treten worden! „Von der Mündigkeit eines Volks überhaupt zu sprechen",lehrte eiue von „einem preußischen^ Staatsdiener" verfaßte Broschüre:„Demokratie oder Burcaukratic? Preßsrcibcit oder Ccnsur?" vom Jahre184«! iNordhnusen, Förstemann), „ist eitclc Thorhcit. Em Volk kannnie mündig sein, es kann dies die kleinste Körperschaft, dic kleinste Ge-sellschaft nicht, wie viel weniger ein ganzes Volk." Ein Volk alsGanzes kann ja nicht sprechen, kann ja nicht handeln, das können immernur Einzelne: „und diese sind seine Vormünder". Und wie jede andereLeistung, so muß natürlich auch die der staatlichen Bevormundung desunmündigen Volkes von Fachmännern erfüllt werden: und diese sinddic Bnreaukratcn. „Der Mißbrauch der Presse darf nicht bloß gestraft,sondern er muß verhütet werden und der Staat hat daher nicht sowohlein Recht, als vielmehr cinc dringende Pflicht zur Eensur."
Dic „Grundrechte des deutschen Volkes" erklärten: „Jeder Dcutschchat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck und bildliche Darstellung- scinc Meinung frei zu äußern. Dic Preßsreiheit darf unter keinen Um-ständen und in keiner Weise durch vorbeugende Maßregeln, namentlichCcnsur, Eoncessioneu, Sicherheitsbestcllungcn, Staats-Auflagen, Be-schränkungen der Druckcrcicn odcr des Buchhandels, Postvcrbote oderandere Hemmungen des freien Verkehrs beschränkt, suspendirt odcr auf-gchoben werden. Über Preßvergehen, welche von Amtswegcn verfolgtwerdcn, wird durch Schwurgcrichtc geurthcilt. Ein Preßgesetz wird vomReiche erlassen werden."
Die Grundrechte waren gemäß dem Rrichsgesctz vom 27. September1848 in ganz Deutschland verbindliches Gesetz. Sic bildeten dann alsAbschnitt VI, Artikel IV, ß 143 einen Bestandteil der Frankfurter „Ver-fassung des Deutschen Reiches" vom 28. März 1849. Aber schon in