Abrechnung.
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solche im allgemeinen ja nur allmählich sich wandelnde Verhältnisse inJahreszahlen reden will, die Jahre etwa von 1836 bis 1846, in denendie ganz in die Hände des Kommissionärs gelegte Abrechnung durchdrang.
Produktion und Firmenzahl waren gestiegen, die Erscheinungszcitwar jeder Tag im Jahre, die Bünde waren in Hefte und Heftchen zer-rissen, das neue Geschäftssystcm bewirkte, daß der Sortimenter keinZager im alten Sinne mehr hielt, sondern auf Kondition und gegen bar,und zwar, durch Vermittelung des Kommissionärs, von den Verlegerndirekt bezog, von den Verlegern, die jetzt fast ausnahmslos möglichstvollständige Auslieferungslager unterhielten. Wie waren da die altenNicscnlager der Kommissionäre noch möglich? Der Kommissionär warfast nur noch Vermittler, Vermittler zwischen den direkt miteinanderverkehrenden Sortimentern und Verlegern. Die persönliche Abrechnungaber war im Aussterben begriffen. So war der Kommissionär sowohl inSpedition und Auslieferung als in Abrechnung und Zahlung in außer-ordentlich sich steigernde Anforderungen hineingewachsen, er hatte zubeweisen, ob er im Stande sei, ihnen gerecht zu werden, und er hates bewiesen; die Jahre um 1840 waren es, in denen der Kommissionärin den neuen Verhältnissen sich endgültig zurechtrückte, und die Er-richtung des Börscngcbäudes bezeichnete den Beginn des Jahrzehnts, indem hier die letzten Schlüsse aus Voraussetzungen gezogen wurden, diemit dem Ausgang des 18. Jahrhunderts aufgetreten waren.
Wir erinnern uns, wie sehr sich die Leipziger Kommissionäre bis-her von der Börscnabrcchnung ferngehalten hatten. Als im Jahre 1836die neue Börse eröffnet wurde, erklärten sie sich endlich bereit, sich hierzur Abrechnung einzufinden. Aber unter folgenden Bedingungen. Erstenssollten die Handlungen, die durch eine Leipziger Firma rechnen ließen,Bücher und Papiere spätestens acht Tage vor Jubilate eingesandt haben;zweitens sollten einfache Zahlungslisten und doppelte Zahlungszettcl ein-geführt werden; drittens sollten die Gelder bis spätestens Jubilate inLeipzig sein. Das erste Anliegen richtete sich an diejenigen Handlungen,welche an der alten Abrechnung an der Hand der Bücher festhalten wollten,das zweite an diejenigen, welche den Kommissionär mit der Auszahlungder eingesandten Zahlungslistc beauftragten. Der Zahlungszettelwar ein vom Kommissionär auf Grund der Zahlungslisten herge-stelltes meist gedrucktes Verzeichnis der Kommittenten; der Zahlungs -