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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der Fremdherrschaft bis zur Reform des Börsenvereins im neuen Deutschen Reiche / Johann Goldfriedrich
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344 !>. Kapitel: Weiterentwickclung des Geschäftswesens. tvt5>1««!7,

emvfänger quittiert dcn betreffenden Posten der Originalzahlungslisteund einen Zahlzettel, während er den zweiten Zahlzettel bei sich behält.Ob der Kommittent nach Büchern oder Listen abrechnen lassen wollte,darüber konnten sich die Liommissionärc natürlich keine Vorschriften er-lauben. Die erstere Art der Abrechnung früher nach der Mcßstrazze,später dann nach einem Auszüge daraus, dem sogenannten Abschlußbuch war aber dcn steigenden Anforderungen höchst unangemessen. DerBegründer einer Leipziger Firma, der für die Geschichte des modernenbuchhündlcrischen Kommissionsgeschäfts von erster Bedeutung ist, Fried-rich Bolckmar, gab im Jahre 1836 die Anregung, das System, nachdein der Abschluß vom Kommittenten zu Hause erledigt und dem Kom-missionär nur das reine Zahlungsgcschttft überlassen wurde, allgemeineinzuführen, und es setzte sich seitdem rasch völlig durch; zur Oster-messc 1849 verschwanden auf der Börse die letzten Abrcchnungsbüchcr.Dabei hatten sich aber damals im Zahlungsgeschäft noch zwei weitereVerbesserungen durchgesetzt. Einmal wurde es dank der wiederholtenVorstellungen der Kommissionäre schon zu Ausgang der dreißiger Jahreallgemeine Übuug, daß der Kommissionär die Zahlungslistcu bis SonntagJubilate in Händen hatte. Sodann aber war die Abrechnung, wie sienun die allein übliche wnrdc, nicht die, wie sie von dcn Leipziger Kom-missionären 1836 zur Bedingung gemacht worden war, sondern eine,zuerst von Kummer, Vogel, Barth, Georg Wigand angewandte, noch mehrvereinfachte, ohne doppelte Quittung. Der Kommissionär sandte nur diein Endsumme von ihm selbst quittierte an den Kommittenten zurück, sooaßder Sortimcuter nicht mehr von jedem einzelnen Verleger Spczialquittungbekam, und ließ sich vom Zahlungsempfänger nur auf Zahlzcttcl quittieren.Dieser Gebrauch wurde 1846 vou den Leipziger Kommissionären zur all-gemeinen Einführnng vorgeschlagen. Mit dem Februareircular vomJahre 1846, das diesen Punkt enthielt und unter andcrm auch die Aus-stellung der Zahlungslistcu in Thalern und Neugroschen einführte, war,obgleich naturgemäß noch einige Jahre bis zur allgemeinen Einbürgerungvergingen, das neue Abrcchnungswescn fest begründet.

Zu Ausgang dcr vierziger Jahre umfaßte der eigentliche Meß-besuch uur noch die beiden Wochen des Jubilate- und Kantatesonntags.Die Verleger pflegten zu Jubilate einzutreffen, die Sortimentcr, dienoch selbst abzurechnen wünschten, am Mittwoch darauf und zuletzt, was