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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der Fremdherrschaft bis zur Reform des Börsenvereins im neuen Deutschen Reiche / Johann Goldfriedrich
Entstehung
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412 1»- Kapitel: Dic Rcformbewegung bis zum Ausgang der sechziger Jahre.

dritten Jahres von der ersten Versendung des Buches an gerechnet herabgesetzt werden. Zugleich hat im Falle einer Preisherabsetzungder Verleger den Sortimentshandlungen, welche noch Exemplare desfraglichen Buches auf dem Lager haben, den Preisunterschied zu ver-güten, oder wenn er es vorzieht, die Exemplare zu dem ursprünglichenNettopreise zurückzunehmen. Für Einbände ist nichts zu vergüten.Alte Auflagen und Werke, welche schon zehn Jahre erschienen und aus-gegeben sind, sind von diesen Bestimmungen ausgeschlossen. Z 9. DieVeräußerung von Massen einzelner Werke an Antiquare wird in Be-urteilung und Bestrafung unter die Kategorie der in ß 7 verpöntenHandlungen gestellt. . . Alte Auflagen sind indessen auch hiervon aus-genommen. Z 10. In Betreff des Rabattes an Private haben die beiden jährlichen Versammlungen mündlich getroffenen und jedes Jahr aufsNeue zu treffenden Verabredungen Gesetzeskraft; jedoch dürfen von keinerVersammlung Beschlüsse auf Erhöhung des nach der bisherigen münd-lichen Übereinkunft üblich gewesenen Rabattes gefaßt werden. Auf den zudem Verkehr mit Privaten bestimmten Noten soll sich keinerlei Rabatt-anerbieten befinden. Den Zwischenhändlern ist als Maximum nur ^/zdes Rabatts zu bewilligen, den die Sortimentshandlungcn genießen."

Weitverbreitet der Ruf nach Reform des gesamten deutschen Buch-handels auf der Grundlage des Börsenvereins der deutschen Buchhändlerhier. Reformversuchc radikalster Art auf örtlicher und landschaftlicherGrundlage dort. Zu den geschichtlich bemerkenswertesten Kritikern derFrankfurter (Wcinheimcr) Reformaktion gehörte der Börsenvereinsvor-stcher des Säkular- und des Revolutionsjahres, Friedrich JohannesFrommann, und seine Kritik ging von dem Boden einer Reforman-schauung aus, in der sich der vermittelnde Geist der Usancenkodex-Richtungmit dem Körper genossenschaftlicher Gestaltung, Gesamtumfassung durch denBörsenvercin mit örtlich-landschaftlicher Selbstthütigkcit verband.

Frommann meinte, daß sich der Verein der deutschen Buchhändlerorganisch aufbauen müsse aus Vereinen der Buchhändler der Landschaftenund Städte. Die Ordnung der Kreisvereine, sagte Frommann, seimöglichst nach den Grundsätzen des Börsenvercins aufzubauen, d. h. esdürfe vor allem keine Rede sein von irgendwelcher Nötigung zum Ein-tritt. Vereinsbeschliissc dürften nur gefaßt werden über Gegenstände,die den Verein als solchen angehen, und über die durch Stimmenmehrheit