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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der Fremdherrschaft bis zur Reform des Börsenvereins im neuen Deutschen Reiche / Johann Goldfriedrich
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Frommaims Kritik des Wcinheimer Vereins. Stuttgarter Übereinkünfte. 413

entschieden werden könne. Alle Gegenstände dagegen, zu denen Ein-helligkeit der Entscheidung gehört, bleiben Privatvcrträgen zwischen denEinzelnen überlassen. Keine Vereinsgesetze also darüber, wem der Ein-zelne Rechnung zu gewähren, wem zu verweigern habe, wieviel er Rabattgeben dürfe u. dergl.; die Verhältnisse des innern Geschäftsverkehrsder Buchhändler untereinander sowohl wie diejenigen des Verkehrszwischen Buchhandel und Publikum dürfen durch Vereinsbcschlüssc inkeiner Weise gebunden werden. Dagegen sind diese Dinge zu besprechen,und aus den Besprechungen werden sich Normen ergeben, je für einengewissen Bezirk. Für solche Normen aber sind niemals Konventional-strafen festzusetzen; daraus entsteht nurAufpasscrei, Angeberei undVcrfeindung". Wohl dagegen dachte sich Frommann den Beitritt sichneu etablierender Handlungen an eine mündliche und schriftliche Prüfung,durch einen von dein betreffenden Verein zu ernennenden Ausschußgebunden.

So Frommanns Kritik. Nun, das Weinheimcr Projekt zerfielvon selbst mit dem Siege Stuttgarts über Frankfurt . Die Frankfurteraber waren zu dem Versuch der Weinheimcr Vereinigung u. a. mitder Begründung geschritten: daß bei den großen Leipziger Versamm-lungen ja doch nichts herauskomme, und in diesem Sinne entwickeltesich die Bewegung in den vierziger Jahren zunächst auch weiter.

Im Jahre 1839 war eine gegen den Kundcnrabatt gerichtete Stutt-garter Sortimcntcrkonvcntion geschlossen worden, nach der von süd-deutschen Artikeln nicht mehr als 10 "/, von norddeutschen überhauptlein Kundenrabatt gewährt werden sollte. Freilich sah man bald, daßder Sortimenter ohne den Verleger hier vergeblich kämpfte, und daßder Kampf vielmehr von diesem ausgehen müsse, indem er nur an Hand^lungen lieferte, die den Ladenpreis einhielten. Und freilich waren dasvorläufig fromme Wünsche. Am ?3. November 1843 schlössen zwölfStuttgarter Sortimcntshandlungen eine neue Übereinkunft, nach derallgemein nur von Ordinärartikcln höchstens 10 "/ Kundcnrabatt ge-geben werden sollten; zugleich suchten sie, indem sie die Vergcblichkcitdes Vorgehens gegen das Verramschen von Rcstbeständen einsahen, dieBeziehungen zwischen Verleger und Antiguar wenigstens dadurch ein-zuschränken, daß sie den Vcrlcgerrabatt an Antiquare und Buchbinder