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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der Fremdherrschaft bis zur Reform des Börsenvereins im neuen Deutschen Reiche / Johann Goldfriedrich
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414 10- Kapitel: Die Reformbeweguug bis zum Ausgang der sechziger Jahre.

auf höchstens 15"/» von Ordinär- und 10"/» von Rettoartikcln fest-setzten. Inzwischen war als der zweite deutsche Ortsverein der Vereinder Stuttgarter Buchhändler entstanden, dessen Statuten vom 10. Juni1842 gezeichnet waren und im Jahre darauf ihre behördliche Be-stätigung erhielten. Drei Jahre später, am 16. Juni 1845, erfolgtemit 176 Mitgliedern die Begründung des Süddeutschen Buchhändler-Vereins. Er erkannte nach seinem Statutals seine Hauptaufgabe diegänzliche definitive Abschaffung des Rabatts und die Neconsolidirungdes festen Ladenpreises iu seinen: ganzen Umfange" und beschloß dazudie Anknüpfung von Verbindungen in allen Theilen Deutschlands mitschon bestehenden und deshalb zu veranlassenden Lokal-Vereinen" (Z 20),erklärte diemeist allein auf das Motiv eines schnelleren Umsatzes ge-stützten Preisherabsetzungen, namentlich . . in den ersten drei Jahrennach dem Erscheinen. . für einen entschiedenen, dem allgemeinen Ver-trauen des Buchhandels, wie dem Credit des einzelnen Verlegers un-berechenbar schädlichen Übclstand" (Z 22) und beschloß, seine Verleger-mitglicder zu verpflichten,Verkäufe größerer Partien neuer, noch demSortimentshandcl angehörender Bücher an Antiquare. . nie vor demdritten Rechnungsjahre nach Erscheinen des Buches eintreten zu lassen",während er sich noch darüber hinausdem Princip nach unbedingtgegen alle solche Verkäufe" erklärte (Z 23). Im Jahre 1846 gab ereine Zusammenstellung derBräuche des Süddeutschen Buchhandels",worin im wesentlichen die Rabattbestimmungen der Stuttgarter Über-einkunft vom November 1843 aufgenommen waren. Auch zu der Be-gründung eines Österreichischen Buchhändlervereins wurden damals,1846, ausgehend von I. Minkowski in Lemberg und unterstützt besondersvon Gerold und Hartleben in Wien , der erste, noch erfolglose Versuchunternommen.

Auf dem Gebiete desUsancencodcx" wurde ein gewisser, wenn-gleich ebenfalls nicht durchgreifender und bleibender Erfolg betreffs derFrage nach der Haftpflicht des Sortimenters für die Konditionsartikcl(einschließlich der Disponcndcn) erzielt. Der Gegenstand hatte sich auf-gedrängt durch Ereignisse, von denen die damalige Geschäftswelt starkbewegt wurde, die Pester Überschwemmung vom Jahre 1838 und denHamburger Brand vom Jahre 1842. Unter ihrem Eindruck begannendie Verleger zu verlangen, daß der Sortimenter sein Lager versichere;