Frommnnn regte eine Versicherung gegen Fcucrsgefahr auf Gegenseitig-keit an, und zahlreiche Verleger wollten Ncuigkeiten-Kommissions-scndungcn nur solchen Handlungen liefern, die sich zur Versicherungihres Lagers verbindlich machten. Der Börsenvercin bestellte zur Be-handlung der Frage: auf wessen Gefahr Disponenden, Novitäten undandere Konditionssendungen des laufenden Jahres in den Sortiments-handlungen lagerten, einen Ausschuß, auf dessen Beratungen sich eine„Übereinkunft über die Haftpflicht für Neuigkeiten, Disponenden undK Condition gesandte Artikel" vom 2. Mai 1847 aufbaute; bis EndeMai 1847 schlössen sich ihr zwar 495 Firmen an, aber allgemeinepraktische Bedeutung, wie gesagt, hat sie nicht erlangt.
Auch die ersten Gehilsenvercine außerhalb Leipzigs wurden in denvierziger Jahren gegründet, in Berlin 1840 und 1843, in Frank-furt a. M. und Halle 1844.
Aber die vierziger Jahre sollten noch andere und für die buch-handlcrische Rcformbcwegung außerordentlich bemerkenswerte Ereignissebringen, auf dem Gebiete der Krcisvercinsbewegung, der Börsenvercins-reform uud des Gcwerberechts.
Einmal rief Frommann selbst, der Hcmptvcrtreter und maßvolleVorkämpfer des Krcisvereins-Gedankens, einen Thüringischen Kreisvereinins Leben, der am 16. und 17. Oktober 1843 in Erfurt unter seinemVorsitz seine erste, von 26 Mitgliedern besuchte Krcisversammlungabhielt. Wie spärlich waren hier die .Maßregeln, die man zum Zweckegewisser gewerblicher Sonderung in Aussicht nahm; sie bestandenlediglich in einer von Kreisvereinsmitgliedern abzuhaltenden Prüfungnach Frommanns schon früher gegebenem Plane, und die Ableistungder Prüfung war nicht etwa die Bedingung, die man erfüllt habenmußte, um in das System der ordentlichen Geschäftsverbindungenaufgenommen zu werden, sondern die Vorbedingung nur für den Zu-tritt zu den Kreisvcrsammlungcn. Was die Kundcnrabattfragc betraf,so zollte man den Versuchen Anerkennung, diesbezügliche Verstän-digungen innerhalb einer Stadt herbeizuführen, war aber darüber einig,daß die Aufstellung normativer Bestimmungen bedenklich sei für dieMitglieder eines Kreisvereins wie des Thüringischen, die in so ver-schiedenen Ländern und in so verschiedenen Entfernungen von Leipzig