4Z6 10. Kapitel: Tic Rcforinbcwcguug bis zum Ausgang der sechziger Jahre.
Kunsthandel", sondern nur vom „Buchhandel" gesprochen wurde. EinNeudruck vom Jahre 1861 widmete sich ausführlich seiner offiziellenInterpretation. „Die etwas allgemeine Haltung dieses Satzes, die je-doch kaum zu vermeiden war, wollte man nicht dem Vorstande zumNachtheil des Ganzen zu sehr die Hände binden, hat manchen Mißver-ständnissen Raum gegeben, von denen hier nur eins erwähnt werdenmag, welches, obgleich schon oft widerlegt, doch immer wieder auftaucht;nämlich, daß der Vorstand dadurch berechtigt und verpflichtet sei, Maß-regeln zu ergreifen oder Bestimmungen zu machen, welche in die Handels-vcrhältnissc der Geschäftsgenossen unter sich eingreifen: Dies liegt abernicht einmal in der Befugniß und der Macht des ganzen Vereins, vielweniger also in der des Vorstandes. Dieser muß sich darauf be-schränken, den Bctheiligtcn die Gelegenheit zu verschaffen, sich überstreitige Punkte zu verständigen, bei diesfallsigen Debatten die Ordnungzu handhaben und seine Vermittlung zu vertragsmäßiger Einigung zubieten. So ist es bisher in geeigneten Fällen gehalten worden undanders möchte es auch künftig nicht gehalten werden können. Über-haupt wird kein Billiger ein rasches und energisches Eingreifen desVorstandes während des ganzen Jahres, mit Ausnahme der kurzen Zeitin der Jubilatemesse, im gewöhnlichen Laufe der Geschäfte erwarten,wenn er nur das bedenkt, daß die Beschlüsse desselben durch schriftlicheMittheilungen zwischen den an drei verschiedenen Orten wohnenden Mit-gliedern zu Stande gebracht werden müssen. Nur bei außerordentlichenGelegenheiten, die persönliche Zusammenkünfte fordern und rechtfertigen,ist eine kräftigere Wirksamkeit des Vorstandes möglich, eine Übcr-geschäftigkeit desselben aber schwerlich zu wünschen."
Die Bildung von Kreis- uud Ortsvereinen machte in den fünfzigeruud sechziger Jahren Fortschritte. In Deutschland entstand 1848 einPommerscher, 1850 (27. August) ein Mecklenburgischer, 1863 (7. Juni)ein Brandenburgischer Krcisverein, von dem übrigens Berlin und Pots-dam sich fast gänzlich fernhielten. Am 9. Juli 1849 war in Baden im Aargau der Schweizerische Buchhändlerverein entstanden, dessen Be-gründung man F. Schulthesz und Carl Detloff verdankte; Ende Oktober1859 rief Rudolf Lechncr in Wien den Verein der österreichischen Buch-händler ins Leben. In der Schweiz sowohl als in Österreich folgte der