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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der Fremdherrschaft bis zur Reform des Börsenvereins im neuen Deutschen Reiche / Johann Goldfriedrich
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Statutcnrevision 1849/52.

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müssen, um wieder eine ebenso gute Form für unsere Verhältnisse zufinden." Und in Bezug auf die Kreisvcrcine:Wenn derartige Ver-eine je nach den Verhältnissen modificirt geschaffen werden, sich kräftigen,und von denselben die moralische Unterstützung des Börsenvereins inAnspruch genommen wird, so läßt sich durch dieselben sehr viel erreichen.Wollen Sic aber dem Börsenverein eine Exekutive auf dem Papier zu-schreiben, die er in Wirklichkeit nicht hat, so werden Sie erst das be-fördern, was Sie vermeiden wollen, den Ruin des Deutschen Buch-handels." Der Dresdener Entwurf wurde abgelehnt, ein neuerRevisionsausschuß eingesetzt zur Ausarbeitung eines neuen Entwurfs,auf den Grundlagen des alten Statuts. Der Revisionsausschuß (demGeorg Reimer, Rudolf Oldenbourg, Enslin, Frommann, SalomonHirzel, Moritz Veit , R. Besser und G. Mayer angehörten) vollzog aufsgenaueste die Arbeit, wie sie ihm aufgetragen war. Sein neuer Ent-wurf unterschied sich vom alten Statut nur durch grundsätzlich völligunwesentliche Änderungen. Unter den Aufnahmebedingungen war dieAusstellung einer Verpflichtung, sich insbesondere des Nachdrucks unddes Nachdrucksvertriebes zu enthalten, gestrichen, unter den Rechten derMitglieder das Recht des gleichen Anteils am Vereinsvermögen auf-genommen; betreffs der Mitgliedschaft war die Bemerkung aufgenommen,daß sie, obgleich persönlich, doch die Handlung verbindlich mache; dieGründe der Ausschließung wurden in solche unterschieden, bei denendie Ausschließung erfolgen müsse (betrügerischer Bankerott, entehrendesVerbrechen), und solche, bei welchen sie erfolgen könne (Nichtbeobachtungder Statuten, Widersetzlichkeit gegen die Anordnungen des Vorstandesund der Ausschüsse, Nachdruck und Nachdruckvertrieb); unter den Ob-liegenheiten des Vorstands .war neu aufgenommen der Vollzug derstatutenmäßigen Beschlüsse und die Anzeige der Veränderungen in denGeschäftsverhültnisscn der Mitglieder im Börsenblatt; mehrere fremdeAusdrücke wurden durch deutsche ersetzt: seit demNeuen Statut" von1852 sprach man nicht mehr von Generalversammlung, Secretair,Eassircr, sondern von Hauptversammlung, Schriftführer, Schatzmeister.Der Entwurf wurde geltendes Statut am 13. Mai 1852. Im Grundeunverändert stand in einer im Grunde so unveränderten Umgebung dervorher und nachher viel besprochene Punkt 8 aus Z 25 des Statuts

vom Jahre 1838, nur daß darin jetzt nicht mehr vomBuch- und

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