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Christian Kaiser in München, Lauffcr ^ Stolp in Pest , Rudolf Lechncrin Wien, F. E. C. Leuckart (C. Sander) in Breslau , C. Ed. Müller(Heyse'schc Buchhandlung) in Bremen , Rümpler'sche Sortimcntsbuchhand-lung (Schulze) in Hannover, Leon Saunier in Stettin , Th. Theilc'sBuchhandlung (F. Beyer) in Königsberg und Wagnerschc Universitäts-buchhandlung in Innsbruck . Das Komitee arbeitete einen „Statuten-Entwurf für den Verein der deutschen Sortiments-Buchhändler" aus.Ter Entwurf gab als allgemeinen Zweck des Vereins Forderung derInteressen der Sortimenter, Vertretung ihrer Rechte, Schutz „vor ver-derblichen Uebcrgrisfcn und Willkürlich leiten" und im besondern diefolgenden Punkte an: Regulierung der Rabattfrage für Verlag undSortiment; Verlegung der Leipziger Abrcchnungszeit auf die zweiteHälfte des Monats Mai; Abschaffung der Barpaketc, die ohne ge-nügendes Äquivalent für den Barbezug gegeben werden; Beschränkungder Vorausbcrcchnung der Journale und ihres Vertriebs durch die Post;Einschränkung des modernen Antiquariats; Ermäßiguug der Kom-missions- und Speditionsspcscn; „namentlich" aber die allgemeineWiedereinführung des „auf ungerechtfertigte Weise beseitigten Drittels"und die Abschaffung des vielfach „direkt an Behörden, Gesellschaften,Militairs oder Privatpersonen übermäßig bewilligten Rabatts". Unterm6. August 1863 wurde der Entwurf versandt, gleichzeitig mit einem„Aufruf", der zum Besuch einer Generalversammlung in Coburg am1. September aufforderte. 39 Buchhändler, worunter einige als Ab-geordnete von Städten und Vereinen, folgten dem Rufe; die Zahl derBeitrittserklärungen betrug gegen 300. Der Statutcncutwurf wurde un-mittelbar vorher von einem engeren Komitee einer Durchbcratung unter-worfen und mit den Änderungen, die sich hier ergaben, in der Haupt-versammlung vom 1. September 18K3 im Logcngcbüude zu Coburg unter dem Vorsitz Rudolf Lechncrs aus Wim als Statut angenommen.Es unterschied sich vom Entwürfe dadurch, daß es die Forderung derWiedereinführung des Drittclrabatts in dem den Vcrcinszweck behan-delnden Paragraphen falten ließ; dafür führte es in dem Paragraphen„Pflichten der Mitglieder", unter den Voraussetzungen, unter denen dieMitglieder sich für den Verlag eines Verlegers „vorzugsweise zu ver-wenden" verpflichtet seien, auch die auf, „daß 33^/z pCt. als der Normal-Rabatt zu gelten habe"; die übrigen Voraussetzungen bestanden darin,
Geschichte des Deutschen Buchhandels. IV. 29