Reichsprcßgesetz.
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1870/71 jährlich auf 8 Millionen veranschlagt, sich bis etwa zum Jahre2030 bestreiten lassen würden; die junge Buchhändlerwclt aber rief erauf, die kriegerische Zurückeroberung der alten deutschen Landestcile durcheine buchhändlerische Eroberung zu vervollständigen.
Eine Gedenktafel im Großen Saale des Deutschen Buchhändlcrhauseszeigt die Namen der Buchhändler und Buchhändlersohne, die im großenKriege den Heldentod fürs Vaterland starben; Überlebende haben füruns Nachgeborcne ihre Kricgserlcbnisse festgehalten: heute noch unteruns weilende, die, mit dem Tornister beschwert das Gewehr über derSchulter trugen, die mit dem Küraß angethan den Pallasch schwangen.
Das Jahr 1874 brachte das neue Reichsprcßgesetz (7. Mai). SeinGrundgedanke war die endgültige Verweisung aller eigentlichen Präventiv-maßnahmen, der bedingungslose Übergang zum Repressivsystem. DasKonzcssionssystem samt aller besondern Besteuerung des Preßgewerbes— Zeitungskaution, Zeitungs- und Kalenderstempel, Jnseratcnsteucr —fiel; die richterliche Entziehung der Befugnis zum Gewerbebetrieb wurdebeseitigt; der Verkehr der ausländischen Presse im Jnlande war nichtmehr an dieselben preßpolizcilichen Anforderungen geknüpft wie diejenigeder inländischen.
Dem Gesetze betreffend das Urheberrecht vom 11. Juni 1870 folgtedann das Gesetz vom 9. Januar 1876 betreffend das Urheberrecht anWerken der bildenden Künste, das Gesetz vom 10. Januar 1876 be-treffend den Schutz der Photographien gegen unbefugte Nachbildung, dasGesetz vom 11. Januar 1876 betreffend das Urheberrecht an Musternund Modellen, das Patentgesetz vom 25. Mai 1877.
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