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kleincrn, abseits der großen Berkchrsstraßcn gelegenen Städte — Kaisers-lautern, Waldshut — war der Rabatt überhaupt unbekannt. Als „all-gemein üblich" wurde der Kundcnrabatt nur in Stuttgart anerkannt. Inder überwiegenden Mehrzahl der übrigen Städte wurde Rabatt nur aufbesonderes Verlangen gewährt, und zwar in verschiedenstem Umfange undunter deu verschiedensten Modalitäten. Der Durchschnittssatz betrugfünf bis zehn Proccnt ohne Unterschied zwischen Ordinär- und Nctto-artikeln. Ein höherer Rabatt als 10 "/„ wurde nur in drei Füllengemeldet. Wo aber Rabatt überhaupt gewährt wurde, wurde er dasmeist als Kundcnrabatt im engern Sinne, nämlich unter Annahme einesMinimalverkaufö, und zwar von fünfzehn oder zwanzig Mark an auf-wärts, an Behörden, Bibliotheken, Studenten, Lehrer oder andere be-deutende Kunden und in der Regel unter der Bedingung viertel- oderhalbjähriger Regelung des Kontos, während beim Barverkauf der Rabattin soliden Handlungen als Ausnahme galt; bei Zeitschriften wurde erin Sachsen in gewissen Füllen gewährt, sonst war er allgemein ausge-schlossen. In zahlreichen Plätzen waren halbjährliche KundcnrechnungcnGebrauch: in Frankfurt a. M. waren sie von jeher üblich entsprechendden Frankfurter Frühjahrs- und Herbstmessen, aber auch iu Breslau ,Dcmzig, Karlsruhe , Hcilbronn, im Großhcrzogtum Baden, in Pfalz-bayern, den Ncichölandcn und den meisten Städten des MitteldeutschenVerbands seit längerer oder kürzerer Zeit fast allgemein eingeführt, undwie es scheint, nicht ohne Erfolg, dn nur ein Berichterstatter bemerkte,daß trotz halbjährlicher Rechnungen zwei Drittel der Kunden doch erstzu Neujahr zahlten.
Indessen gingen die frühesten Rcformversuche dieser Jahre dennochvom Kampf gcgcu den Kundcnrabatt aus, und gingen gerade von Öster-reich und Siiddcutschland aus.
Der Antrag, den Emil Malcwski in der Gencralvcrsammluug desÖsterreichischen Buchhändlcrvcrcins vom Jahrc 1868 auf „Aufhebungdes geschäftlichen Verkehrs mit jedem an Privattundcu Rabatt gebendenBuchhändler" einbrachte, wurde noch einstimmig abgelehnt. Eine in dergleichen Versammlung gewühlte Kommission zur Regelung der Rabatt-und ZahlungsverlMtnissc kam in ihrer Scptcmbcrbcratung zu demSchluß, die gedrückte Lage des SortimentShandclö liege „einzig und alleinin der theilwcise durch die Gcwcrbcfreiheit entstandenen großen Eon-