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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der Fremdherrschaft bis zur Reform des Börsenvereins im neuen Deutschen Reiche / Johann Goldfriedrich
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12. Kapitel: Die Reformbcwcgung bis 1889.

Es handelte sich zunächst um die Frage, in welcher Weise undbis zu welchen Grenzen die Aufgaben und die Thätigkeit des Börscnvcreinszu erweitern seien. Der Vorstandscntwurf enthielt darüber in H 1den Passus:Der Börscnvcrcin . . hat zum Zweck . . die Anbahnungund Feststellung allgemein gültiger geschäftlicher Normen sowohl im Ver-kehr der Buchhändler unter einander als mit dem Publikum." DerVorstand freilich hatte von Anfang an in dem genannten Passus kaumetwas anderes gesehen als ein Beweisstück seines guten Willens undder Unmöglichkeit, diesen Willen zur That werden zu lassen; als eineForm, die von der Revisionskommission zerbrochen werden würde; un-geachtet der Aufnahme der betreffenden Worte in den Entwurf wiesendie Hertzschen Motive die gleiche Angelegenheit lediglich den Kreisvercincnzu. Sie wurde zerbrochen. Die Männer, die die Schläge führten,waren Enslin und Brockhaus, Bergstracßer, Morgenstern, Kaiser. Ver-gebens rief Kröner: der Notstand, veranlaßt durch die Schleudern imVerkehr mit dem Publikum, und nichts anderes sei es ja doch, was dieAnwesenden zusammengeführt habe. Die Gegner erklärten: es könne un-möglich die Aufgabe des Börscnvcreins sein, sich in den Verkehr der Buch-händler mit dcm Publikum einzumischen (Kaiser), der Verein habe genugzu thun, wenn er die geschäftlichen Verhältnisse in dem Verkehr der Buch-händler unter sich ordnen und mit der Zeit einen Usanccncodcr schaffen solle,die Frage könne nur Austrag finden in den Kreis- (Morgenstern) undVerlcgcrvercinen (Bcrgstraeßcr). Nur eins vermochte Kröner zu bewirken,die Aufnahme des Satzes in die Aufzählung der besonder» Zwecke:Pflege eines soliden auf entsprechende allgemeine und Fachbildung sichstützenden buchhnndlerischcn Geschäftsbetriebs im Gegensätze zu der dasmaterielle Gedeihen wie das Ansehen des Buchhandels gefährdenden Schleu-dern und den Bücherhandcl Unberufener". EinePflege" nur; keinefeste Verpflichtung war damit ausgesprochen. Aber die Angelegenheitder Schleuderet hatte doch im Statut Fuß gefaßt, und wenn es gefähr-lich sei, das Wort Schleudern überhaupt auszusprechen, erklärte Kröncr,so sei ein längeres Zusammcnsitzen der Konferenz nur eine Verschwen-dung der Zeit. Dem genannten Satze wurde das folgende KrönerscheMotiv beigefügt:Da es im Interesse des deutschen Buchhandels nichtnur, sondern im wcitcrn Sinne auch der deutschen Literatur und ihrerFreunde ist, daß ein möglichst gleichmäßig über ihr ganzes Absatzgebiet