Statut 188V. „Bestimmungen für den Verband." Dclcgicrtcnbeschlüssc 1882. 5Z5
Schleudern war vom Börscnvcrein nicht aufgenommen, sondern auf denBoden der Vereine verwiesen worden. Enslin hatte dabei besonders andie Verleger gedacht, und man hatte ja die Verlcgercrklärungen. Siezeigten sich als wirkungslos. Andrerseits machte sich die Einrichtungder Stimmvertretung in einer Weise, wie man es vielfach befürchtethatte, als Vergewaltigung des Leipziger Buchhandels und des Verlags,durchaus nicht geltend. Die Stelle aber, an der in folgerechter Ent-wickelung der Dinge die Reform zunächst fortgeführt wurde, war derVerband der Provinzial- und Lokalvereine. In seiner dritten Dele-giertenvcrsammlung in der Kantatemcsse 1881 nahm' er die „Bestim-mungen für den Verband der Provincial- und Lokal-Vereine im deutschenBuchhandel" an. Der Gedanke einer organischen Verbindung mit demBörsenverein wurde abgelehnt. Der Verband stellte sich auf eigeneFüße. Einer der Redner bezeichnete schlagend als Ziel der im Verbandvertretenen Vereine: ,,zu verhindern, daß der deutsche Buchhandel demenglischen und französischen ähnlicher werde". Die „Bestimmungen" selbstgaben als allgemeinen Zweck „die Wahrung und Förderung der gemein-samen Interessen der Vereine" an, oder genauer: Erhaltung des Wohlesund der Ehrenhaftigkeit des deutschen Buchhandels, Pflege eines soliden,auf entsprechende allgemeine und Fachbildung sich stützenden Geschäfts-betriebs, Erleichterung des Verkehrs zwischen Verleger nnd Sortimenter,Anregung einheitlicher Normen innerhalb der einzelnen Verbandsvercineim Verkehr des Sortimenters mit dem Publikum und gegenseitige Re-spektierung dieser Normen im Verhältnis der Vcreinsgcbiete zueinander.Erreicht werden aber sollten die Ziele durch folgende Mittel: 1) durchVorbcratuug der Vorlagen für die Hauptversammlungen des Börscnvercins,2) durch Meinungsaustausch mit den dein Verbände nicht angchörigenVerlegcrvcrcincn und buchhändlcrischen Korporationen behufs Durch-führung gemeinschaftlicher Bestrebungen, 3) durch Fortbildung der Usancendes Buchhandels in Rücksicht auf die Bcrkehrsvcrhältnissc, 4) durchFörderung gesellschaftlicher Ordnung im Verkehr zwischen Verlegern undSortimentern, 5) durch Schlichtung von Streitigkeiten zwischen denVereinen und endlich 6) durch Bekämpfung der Schleudere!.
Der letzte Punkt, der Kampf gegen die Schleudern, wurde vomVerbände in aller Form aufgenommen in den Delcgicrtcnbcschlüssendes folgenden Jahres 1882. Den Anstoß gab mit einem Antrage, der