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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der Fremdherrschaft bis zur Reform des Börsenvereins im neuen Deutschen Reiche / Johann Goldfriedrich
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IS. Kapitel: Die Reformbewegung bis 1889.

sich in seiner Fassung insbesondere gegen den Leipziger Sortimcntshandclrichtete, der Verein, der unter der Leipziger Schleuderet am unmittel-barsten zu leiden hatte, der Buchhändlerverband für das KönigreichSachsen: er beantragte eine Kürzung des Rabatts für den Platz Leipzig .Angesichts des Widerstandes seitens der anwesenden Leipziger Verleger,des Gegensatzes zwischen dem genannten Antrage und den Anträgenzweier Leipziger Verleger, die, in Ablehnung eines einseitig vom Sorti-ment einseitig gegen Leipzig gerichteten Vorgehens ein geschlossenes undallgemeines Vorgehen seitens des Börsenvercins wünschten, und desWiderspruchs, den wiederum diese letzteren Anträge als gegen die Ge-werbeordnung verstoßend und technisch unausführbar fanden, wurde eineSondcrkommission gebildet, mit dem Auftrage, wenn möglich Mittel undWege zur Beseitigung des herrschenden Notstandes ausfindig zu machen.

Welche Mittel konnten das nun sein? Es handelte sich um Thatund um einheitliche That. DieVerlcgcrcrklürungcn" wurden in ihrerWirkung wesentlich dadurch beeinträchtigt, daß es jedem Verleger frei-stand, den einzelnen Fall selbständig und nur für sich zu beurteilen.Damit war ein einheitliches Vorgehen, das hier unbedingt nötig ge-wesen wäre, von vornherein ausgeschlossen. An die Stelle der indi-viduellen Beurteilung mußte eine allgemeingültige Norm, an die Stelledes persönlichen Vorgehens des Einzelnen ein organisiertes Vorgehenseitens der Gesamtheit, also des Verbandsvorstands treten.

Diese beiden Punkte waren es, die von der Kommission festgelegtwurden. Sie stellte einen bestimmten Begriff der Schleudern, abgesehenvon allen örtlichen Verhältnissen, fest, nämlich:1) die Gewährungeines Kundcnrabatts in der Höhe von mehr als 10 vom Laden-preise, oder von Vergünstigungen, die eine Erhöhung des Rabatts über10 hinaus bewirken würden. 2) Jedes öffentliche Angebot vonRabatt in ziffcrmäßigcr oder unbestimmter Fassung". Und sie riet an,an den gcsammtcn Vcrlagsbuchhandel das Ersuchen zu richten, den aufAntrag eines Provincial- oder Lokalvcrcins von dem Verbandsvorstandals Schleudcrer gekennzeichneten, sowie allen nicht wirklichen Buch-händlern, ingleichen den Kommissionären der ersteren wie der letzteren,endlich auch allen Mittelspersonen, von denen nachgewiesen sei, daß sieder Schleudere! Vorschub leisten, für die Folge höchstens 15 °/y in Rech-nung und 20 "/g gegen bar unter Wegfall der Freiexemplare oder ähn-