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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der Fremdherrschaft bis zur Reform des Börsenvereins im neuen Deutschen Reiche / Johann Goldfriedrich
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Telegiertenbeschlüsse 1382,

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lichcr Vergünstigungen zu gewähren und je nach Umständen jede Ge-schäftsverbindung zu versagen."

Die Delegiertenversammlung nahm beides an. Es mußte sich nunvor allem darum handeln, Beitrittserklärungen der Verleger zu ge-winnen, und die dahingehenden Bemühungen des Vcrbandsvorstandswaren nicht ohne Erfolg. Der Widerstand war allerdings groß genug,und er war vorauszusehen gewesen. Gerade in den Kreisen der großenVerleger befürchtete man in dem Vcrbandsvorstand das Heranwachseneiner Art Diktatur. Man war weiter mit der Auslegung des BegriffsNichtbuchhändlcr" nicht einverstanden; man erklärte, daß mit der Fest-setzung des Begriffs der Schleudern etwas festgelegt worden sei, was sichnicht verallgemeinern lasse, sondern von Fall zu Fall zu behandeln sei.Vor allem die Verleger Leipzigs , in einer von fünfzig, und die VerlegerBerlins , in einer von dreiundzwanzig Firmen unterzeichneten Erklärunglehnten den Beitritt ab. Die Leipziger bezeichneten ihre Zugeständnissevom 15. Oktober 1880 als die Grenze, die zu überschreiten sie nichtgewillt seien; von den Berlinern lag überhaupt noch keine Erklärungvor. Nur fünf Leipziger Firmen: Brcitkopf ^ Härtel, Duncker ^ Hum-blot, Fues' Verlag (R. Rcisland), F. W. Grunow und E. A. Seemanntraten den Beschlüssen bei. Die Firma F. Volckmar in Leipzig schloßsich in ihrer Stellung als Kommissionsgeschäft und Barsortiment nurinsoweit an, als sie sich bereit erklärte, den Verlag derjenigen ihr nam-haft zu machenden Verleger, welche der genannten Erklärung zugestimmthätten, auch ihrerseits an diejenigen Schlcudcrfirmcn nicht zu liefern,die ihr vom Vcrbandsvorstand als solche, mit denen jede Geschäftsver-bindung aufzuheben sei, bezeichnet werde. Allein unterm 1. Oktober1882 konnte der Vorstand des Verbands ein Verzeichnis von 484 Vcr-lagsfirmcn veröffentlichen, die den Beschlüssen bedingungslos zugestimmthatten, und es so wagen, vom Beschluß zur That zu schreiten. Mitdem 15. Oktober 1882 traten die Beschlüsse in Kraft. Weder derEinzelne noch die Provinzial- oder Lokalvcrcine als solche konnten dieVerleger unmittelbar anrufen, sie alle hatten sich an den Verbands-vorstand zu wenden; von einzelnen Verbandsmitgliedcrn dem Vcrbands-vorstand unmittelbar zugehende Beschwerden und Anträge wurden, umjedes einseitige Vorgehen zu verhüten, vor der Entscheidung dem zu-stündigen Provinzial- oder Lokalvercin vorgelegt. Der Verbandsvorstand