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seilschaftlichen Sachgüterbedarfs mit gesellschaftlichen Mitteln, wesent-lich sind. Wie wenig es sich aber hierbei um rein wirtschaftlicheAusgangspunkte handelt, ergibt folgendes Beispiel: Man bezeichnetals Gut praktischerweise nur das S a c h gut, nicht die Arbeitskraft.Warum ? Weil der menschliche Träger der Arbeitskraft keine Sachesein soll — ein positiver Rechtssatz, der auf geistesgeschichtlicheBestände der Neuzeit zurückgeht und in Marxens Unterscheidungvon konstantem und variablem Kapital seine berühmteste Verkörperunggefunden hat. Demgegenüber hat Goldscheid neuerdings gerade im sozial-ethischen Interesse die Lehre vom „organischen Kapital" aufgestellt.
Alle diese Begriffe sucht man „Entwicklungsgesetzen" im obigenSinne zu unterwerfen, d. h. zu wiederkehrenden Verläufen auszubauen.Beispiele: Fortschritt vom physiologischen über das traditionelle zumrationalen Bedürfnis — Fortschritt in der Rechtsform der Arbeit vonder unfreien Arbeit über den freien Arbeitsvertrag zum Beamten-verhältnis — Fortschritt in der psychologischen Motivation zur Arbeitvon der Peitsche des Sklavenhalters über den Zwang des Hungers,über das verfeinerte Bedürfnis zum überwirtschaftlichen Wert — Fort-schritt vom Werkzeug roher Allgemeinheit über das spezialisierte,arbeitzerlegende Werkzeug zum Werkzeugsystem der Arbeit ersetzendenMaschine usw.
Von diesen allgemeinsten Tatsachen allesWirtschaftslebens aufsteigend,bemüht sich die Allgemeine Nationalökonomie, irgendwelches allgemein-gültige westeuropäische Entwicklungsschema aufzustellen, etwa nachder Art des oben angedeuteten, um dann innerhalb der einzelnen Wirt-schaftsstufen die Grundtatsachen nach ihren verschiedenen Seiten hinbegrifflich auseinanderzufalten. Je höher sie auf der Kulturleiter auf-steigt, desto mehr tritt an Stelle des Gattungsbegriffs der Idealtypus.Die Grundbegriffe der Tauschwirtschaft sind vielfach von der Rechts-wissenschaft vorgeformt: Kauf, Preis, Geld, Lohn, Kapital, Zins,Grundrente, nicht minder die Allgemeinbegriffe der Kreditwirtschaft,wie Darlehen, Hypothek, Wechsel, Banknote, Effekten usw. Der Natio-nalökonom hat die tausendjährige Arbeit der Juristen sich dankbaranzueignen — Rechtsstudium erwünschte Vorbildung des National-ökonomen ! —, aber ihn interessiert die wirtschaftliche Be-deutung der juristischen Institution. Seine Arbeit beginnt da, wo diedes Juristen endigt, indem er von juristischer zu wirtschaftlicher Begriffs-bildung fortschreitet, z. B. vom Darlehen zum Kredit, indem er nurden gezogenen Datowechsel als Wechsel im wirtschaftlichen Sinne geltenläßt u. a. Den so festgestellten Allgemeinbegriffen setzt er typischeEntwicklungsreihen zur Seite, z. B. Fortschritt vom rechenhaften,privatwirtschaftlichen Kapitalbegriff zum klassenbildenden, sozial-
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