hier ist dreierlei zu unterscheiden: das Prisenrecht, das Blockade-recht und das Recht der Konterbande. Diese drei Rechtesind bereits vor dem Kriege vielfach Gegenstand von Reform-versuchen gewesen. Ich erinnere daran, daß z. B. auf derKonferenz im Haag Großbritannien das Prisenrecht beschneidenwollte, wogegen — und durchaus vom deutschen Standtpunktemit Recht — Freiherr v. Marschall protestierte, indem ererklärte: Wenn das Prisenrecht beschnitten oder beseitigtwird, dann nicht, ohne gleichzeitig das Blockade- und Konter-banderecht ebenfalls zu reformieren. Ich möchte mich aufalle diese völkerrechtlichen Dinge hier nicht weiter einlassen.Ich verweise in dieser Richtung auf einen Vortrag meinesverehrten Kollegen van Calker in Kiel : „Problem der Meeres-freiheit", Jena 1917 und auf ein interessantes Buch LordLoreburus, des ersten englischen Kronjuristen, vor dem Kriegeim Jahre 1913 geschrieben, „Privateigentum im Seekriege"(übersetzt von Niemeyer), ein Plaidoyer für die freien Meere.Es ist höchst amüsant, daß dieser Kronjurist Englands 1913ausführt, das Blockaderecht habe für England überhauptkeinen Sinn mehr; denn das Völkerrecht verbiete ja, dieNeutraleu zu blockieren, und infolgedessen könne sieb Deutsch-land während des Krieges beliebig über Rotterdam ver-proviantieren. Die Frage der theoretischen Formulierung derMeeresfreiheit ist gewiß von Bedeutung. Leider müssen wiraber doch feststellen, daß während dieses Krieges das ganzeVölkerrecht als Fetzen Papier davonflatterte.
Infolgedessen muß man fragen: Wie ist denn eine praktischeSicherung möglich ? Das wird dann natürlich dazu führen, sichzu sagen: unmöglich ist eine praktische Sicherung, solangeziffernmäßig die Seeherrschaft einer Nation aufrechterhaltenbleibt. Die Sicherung der „freien Meere" verlangt die Her-stellung eines Gleichgewichts der Seemächte. Mau kommtdamit unter Umständen zu den Versuchen einer maritimenRüstungsbeschränkung. Daß diese Versuche für uns Deutsche nichts Ungeheuerliches enthalten, geht daraus hervor, daßTirpitz vor dem Kriege — es war am 6. Februar 1913 —auf der Tribüne des Reichstages erklärt hat, daß man mitEngland sehr wohl über eine solche Kontingentierung ver-handeln könne: Deutschland würde sich einverstanden erklärenmit einem Kräfteverhältnis von 16:10. Sie sehen also, dieSache spitzte sich vor dem Kriege auf ziffernmäßige Kon-tingentierung zu. Ob Deutschland heute noch auf die genannteZiffer sich einließe, ist eine offene Frage. Eine solche zifferu-