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Neubau der Weltwirtschaft / von Gerhart von Schulze-Gävernitz
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mit Österreich-Ungarn , wie dies von mehreren Vorrednern bereitsangedeutet worden ist.

Ich möchte Sie vor allem darauf aufmerksam machen, daßeigentlich über diese Frage bereits die Entscheidung gefallenist, und zwar ist sie gefallen am 5. November 1916 gelegentlichdes Manifestes, das einen polnischen Staat verkündet. Indiesem Manifest steht, daß sich der polnische Staat im engenAnschluß an die Zeutralmächte befinden soll. Die Fassungdes Manifestes stimmt, wie ich aus eigener Erfahrung weiß,wenigstens in dieser Beziehung mit den Wünschen der Polen überein. Es ist nun selbstverständlich, daß, wenn Polen aufder einen Seite an Österreich-Ungarn , auf der anderen Seite anDeutschland wirtschaftlich angeschlossen ist, diese ganze Kon-struktion eine sinnlose wäre, wenn nicht derselbe,, Anschlußauch zwischen den beiden Ländern Deutschland und Österreich-Ungarn bestehen würde. (Sehr richtig!) Es ist doch undenkbar,daß z. B., um einen konkreten Fall zu nehmen, bei Oderberg der Warenverkehr zwischen Deutschland und Österreich allenbisherigen Schwierigkeiten unterliegt und über Granica beiSosnowicze, wenige Kilometer entfernt, mit all den Er-leichterungen, die das gegenwärtige AVirtschaftsbündnis gewährt,vor sich geht. Also ich glaube, die Entscheidung über einWirtschaftsbündnis ist, da wir doch annehmen müssen, daßdieses Manifest ernst gemeint war als wichtiger staatsrecht-licher Akt, eigentlich bereits gefallen. Es fragt sich nur,welche Form soll das Wirtschaftsbündnis haben? Einig sindwohl alle darüber, es darf keine aggressive Form haben, d. h.,es darf in seiner Gestaltung nicht von unseren Gegnern oderden Neutralen als eine gegen sie gerichtete Waffe empfundenwerden, welche sie als im Widerspruch mit den bisherigenHandelsgebräuchen stehend betrachten müßten. Als einesolche würde sich eine jede sich im Präferenz-System konstitu-tierende Bevorzugung darstellen. Ein engeres Wirtschafts-bünduis würde nach dem bisherigen Gebrauch die Handels-verträge nicht als eine Verletzung der Meistbegünstigungempfinden und gibt auch keinen Anlaß zu Repressalien.

Herr Justizrat AValdschmidt hat uns die Bedenken erwähnt,die da von verschiedenen Seiten geltend gemacht werden. Ichglaube, daß, wenn man die Sache näher ansieht, die Bedenkeneigentlich auf Privatinteressen weniger beruhen. In Österreich sind gewisse Bedenken seitens der Industrie erhoben worden.Man müßte logischerweise annehmen, daß die Hauptbedenkenvon denjenigen Produzenten ausgehen, die infolge früherer