2 I. Das preußische Heer in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts
Die dauernd im Dienste befindliche Mannschaft mußte demHeere von außen zufließen. Dazu war die Werbung da. Esvollständig durch diese zu ergänzen, wäre aber wieder zu kostspieliggewesen. Werbegeld und Sold hätten des Königs Kassen schnellerschöpft. So war Friedrich Wilhelm I. dazu gelangt, Werbungund Aushebung zu vereinigen, die Geworbenen als Lehrmeisterund als das Gerüst des Heeresbaues zu verwerten, diesem aberdie notwendige Ausdehnung und Stärke durch Einstellung vonStaatsangehörigen zu geben.
Die Geworbenen dienten meist so lange sie gesund und kräftigwaren. Freilich wurde für die Werbung eine bestimmte Dauer, nämlichanfangs sechs, später zehn bis zwölf Jahre festgesetzt. Nach Ablaufdieser Frist war aber eine Wiederholung zulässig, die auch der Regelnach eintrat. Der Hintergedanke, ,die Fremden mit der Zeit zu gutenPreußen zu machen, sie nach ihrem Ausscheiden im Lande anzu-siedeln und auf diese Weise dessen Volksmenge zu mehren, spieltedabei eine Rolle. Viele Soldaten kannten irgend ein Gewerbeund brachten in der Ferne erlernte Fertigkeiten nach Preußen hinüber. Dies ließ noch weiteren Nutzen von ihnen erhoffen. IhrSold war karg, ihre Versorgung dürftig. Aber es war ihnenerlaubt, während der langen Friedensdienstzeit in allen Freistundendem Erwerbe nachzugehen. Bekleidung und Ausrüstung wurdenauf das billigste durch ein ausgedehntes Unternehmerwesen beschafft.Die Kapitäns, die an der Spitze der Kompagnien und Eskadronsstanden, waren die Generalunternehmer für diese und hatten dabeieinen erlaubten Gewinn. Die Jnhaberschaft einer Kompagniewurde in älteren Tagen dem Besitze eines Rittergutes gleich-geachtet. Dies bildete das Lockmittel für die adlige Jugend, dieohne Erbteil und Vermögen war. Dem Offizierkorps fehlte dem-nach trotz der großen Verluste, welche die Schlachten forderten, derZuwachs in hinreichendem Maße erst während der letzten Zeitendes Siebenjährigen Krieges.
Der aus dem Offizierkorps und den Geworbenen gebildeteständige Rahmen des Heeres wurde durch die leicht und billig zubeschaffenden dienstpflichtigen Inländer ausgefüllt. Jedes Regiment— mit ganz vereinzelten Ausnahmen — hatte seinen Kanton, ausdem es die Rekruten nach Bedarf anforderte. Diese sollten an-fänglich ein Lehrjahr durchmachen, das aber mit der Zeit ausSparsamkeit gekürzt wurde und allmählich bis auf drei Monate